Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 233

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 233 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 233); Eine besonders variable Anwendung der verschiedenen Methoden und Formen der Erziehungsarbeit ist bei den Nichtstuern notwendig. Viele von ihnen behaupten hartnäckig, daß sie „nicht dazu geboren sind, den Rücken zu beugen“, sie führen sich herausfordernd und tun sich durch mehrmaliges Einsitzen im Arrest hervor. Das alles geht jedoch nur solange, wie einige Verurteilte im Kollektiv ihr Mitgefühl zum Ausdruck bringen und diese Handlungen für gut heißen. Wenn die Nichtstuer mit Entrüstung, Unduldsamkeit und Kritik umgeben sind, beginnen sie, ungewollt über ihr Verhalten nachzudenken und allmählich mit zeitweiligem Widerstand sich dem Willen der Erzieher unterzuordnen und den Weg der Besserung einzuschlagen. Zu diesem Kreis gehörte auch ein Verurteilter, bei dem weder Bestrafungen noch Erörterungen in Versammlungen zu einem positiven Ergebnis führten. Er lehnte es weiterhin ab, zu arbeiten, verletzte das Regime gröblich und verhielt sich mißachtend den anderen Verurteilten gegenüber. Bei der öffentlichen Erörterung seines Verhaltens wurde dem Leiter der Vollzugsabteilung gegenüber die Bitte ausgesprochen, ihn zur besten Brigade zu versetzen, was auch geschah. Am Morgen ging der Verurteilte zwar zur Arbeit und erfüllte seine Aufgabe unter Aufsicht des Brigadiers, er stolzierte jedoch noch immer herum und sagte, daß diese Arbeit für ihn zu einfach sei und daß er gern als Elektriker arbeiten möchte. Nachdem der Brigadier diesen Wunsch entgegengenommen hatte, machte er den Verurteilten darauf aufmerksam, daß sein allgemeines Bildungsniveau nicht ausreiche, sondern für diese Tätigkeit eine vollkommen abgeschlossene Mittelschulbildung notwendig wäre. Weiterhin empfahl er ihm, die Schule zu besuchen. Der Verurteilte lehnte kategorisch ab zu lernen. In der Folge wurde auf jede beliebige Verfehlung dieses Verurteilten reagiert: wenn er schlecht arbeitete erfolgte eine öffentliche Erörterung auf einer Versammlung ; beteiligte er sich nicht an der gesellschaftlichen Arbeit der Brigade an Sonntagen folgte eine Karikatur an der Wandzeitung; da die ganze Brigade lernte, er aber einen Schulbesuch hartnäckig ablehnte, erfolgte eine Ladung vor das Erzieherkollektiv. Schließlich wurde der Verurteilte doch überzeugt, daß das gesamte Kollektiv der Brigade sein Verhalten zwar verurteilt, aber gleichzeitig bemüht ist, ihm zu helfen. Auch der Leiter der Vollzugsabteilung arbeitete gut mit dem Kollektiv der Verurteilten zusammen. Der Verurteilte ging zuerst jeden Tag mit Widerwillen zur Arbeit und erfüllte seine Normen, danach begann er, in der Schule zu lernen, und nach einiger Zeit nahm 233;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 233 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 233) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 233 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 233)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat besteht. Der Sachverhalt ist dem Staatsanwalt unverzüglich mitzuteilen. Die Bestattung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Staatsanwaltes zulässig, wobei eine Feuerbestattung ausdrücklich zu genehmigen ist.

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