Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 232

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 232 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 232); In einer Strafvollzugseinrichtung befand sich ein viermal wegen schwerer Verbrechen, darunter auch wegen Bandentum, vorbestrafter Verurteilter. Jahrelang hatte er nicht gearbeitet und eine parasitäre Lebensweise geführt. Der Erzieher verstand es, die Mutter und die Ehefrau dieses Verurteilten in den Umerziehungsprozeß mit einzubeziehen. Er ermöglichte zwischen ihnen einen ständigen, erzieherisch wirksamen Schriftwechsel, setzte sich mit ihnen persönlich in Verbindung und organisierte die Besuche. Diese Arbeit führte dazu, daß der Verurteilte die Beziehungen zu den sich negativ führenden Verurteilten abbrach, gern an den individuellen Gesprächen mit dem Erzieher teilnahm, eine gute Arbeitsdisziplin zeigte, das Regime nicht mehr verletzte, ein Studium aufnahm, die Produktionsnorm übererfüllte, aktiv am Wettbewerb in der Produktion und am gesellschaftlichen Leben der Strafvollzugseinrichtung teilnahm und einige Anerkennungen von der Verwaltung erhielt. Eine große Hilfe in der individuellen Arbeit mit den Verurteilten erhalten die Erzieher ajuch durch die sowjetische Öffentlichkeit. Im Gebiet von Kuibischew saß eine Strafgefangene ein, über die zwei Komsomolzinnen aus dem Betrieb „Roter Stern“ die Patenschaft übernommen hatten. Diese Rückfalltäterin hatte in der Vergangenheit nie gearbeitet, sie besaß auch keinen ständigen Wohnort und keine Verwandten. Sie betrachtete ihr Leben als nutzlos, bezeichnete die Strafvollzugseinrichtung als ihre Heimat und reagierte auf Gespräche und Bestrafungen nicht. Sie begegnete allen mit Mißtrauen und war sehr zurückhaltend. Die jungen Paten besuchten die Verurteilte oft, unterhielten sich mit ihr geduldig und mit freundschaftlichen Worten, halfen ihr, mit den für sie schwierigen Fragen fertig zu werden und schrieben ihr Briefe. Die Verurteilte hatte keine ihr nahestehenden Menschen, die ihr Aufmerksamkeit und Sorge entgegenbringen konnten ; doch die Sorge und Selbstlosigkeit der Komsomolzinnen, die der Täterin viele persönliche Zeit opferten, verfehlten nicht ihr Ziel. Die Verurteilte glaubte an die Aufrichtigkeit und an das Wohlwollen der Menschen und begann, das Leben mit anderen Augen zu sehen. Sie veränderte sich in ihrer Persönlichkeit, sie trug nicht mehr Männerkleidung, sie wurde sauber und akkurat, sie begann, am künstlerischen Laienschaffen teilzunehmen, arbeitete gut und verletzte nicht mehr das Regime. Im Kollektiv erklärte sie: „Ich werde niemals mehr stehlen, ich werde ehrlich arbeiten und meine Paten nicht enttäuschen.“ 232;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 232 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 232) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 232 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 232)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In der politisch-operativen Arbeit ist die erhöhte kriminelle Potenz der zu beachten, zumal der Gegner sie in bestimmtem Umfang für seine subversive Tätigkeit auszunutzen versucht. Rückfalltäter, die Staatsverbrechen politischoperativ bedeutsame Straftaten der allgemeinen Kriminalität durch die zuständige Diensteinheit Staatssicherheit erforderlichenfalls übernommen werden. Das erfordert auf der Grundlage dienstlicher Bestimmungen ein entsprechendes Zusammenwirken mit den Diensteinheiten der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl, zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden ist, unabhängig davon, ob eine eindeutige strafrechtliche Relevanz vorliegt oder nicht. Das ist bei öffentlichkeitswirksamen Aktionen feindlich-negativer Kräfte gegeben, wo es zunächst um die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Im Gesetz werden die einzelnen Handlungsmöglichkeiten geregelt, mit denen in die Rechte und Freiheiten der Bürger eingegriffen werden darf, um Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bilden. Die Einziehung von Sachen gemäß Halbsatz bedarf keiner weiteren rense orde isse, Sie ist als selbständige Einziehung ohne Ordnungsstrafverfahren mög- lieh.

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