Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 226

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 226 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 226); urteilte auszuwählen, bei denen das individuelle Herangehen durch andere Formen der Erziehungsarbeit nicht den erwarteten Erfolg gebracht hat und die einer besonders qualifizierten Erziehungseinwirkung bedürfen. Das heißt nicht, daß die individuelle Arbeit nur gegenüber solchen angewendet werden soll, die die Forderungen des Regimes verletzen, die nicht den Weg der Besserung einschlagen oder die die Arbeit ablehnen. Eine individuelle Erziehungsarbeit soll auch mit solchen Verurteilten durchgeführt werden, die bereits konsequent den Weg der Besserung eingeschlagen haben. Das trifft besonders in solchen Perioden zu, in denen sich die Wirksamkeit der kollektiven Einwirkungsformen bereits abgeschwächt hat oder wenn bei Verurteilten ein Abweichen von der Entwicklung einzelner Eigenschaften der Persönlichkeit festgestellt wird. Bildlich gesprochen ist die individuelle Erziehungsarbeit die „Reserve“ der Erzieher in den Strafvollzugseinrichtungen, die in der Hauptrichtung des pädagogischen Prozesses entweder zur Herbeiführung einer Wende im Bewußtsein und Verhalten einzelner Verurteilter oder zur Erhöhung der Wirksamkeit der kollektiven Einwirkungsformen genutzt werden muß. Gerade darin besteht der Unterschied zwischen den individuellen Formen der Erziehungsarbeit und dem Prinzip des individuellen Herangehens. Das Prinzip des individuellen Herangehens durchdringt den gesamten Prozeß der Besserung und Umerziehung und ist unter allen Bedingungen verbindlich. Die Auswahl der Formen für die erzieherische Einwirkung auf jeden Verurteilten wird durch die konkreten Bedingungen bestimmt. Die sowjetische Pädagogik mußte mit den ersten Schritten ihres Bestehens nach Wegen suchen, um eine richtige Verbindung zwischen den kollektiven und individuellen Erziehungsformen zu ermöglichen. Die bürgerliche Pädagogik hat sich hier als machtlos erwiesen und fiel einmal in das eine, einmal in das andere Extrem; die einen Pädagogen sprachen sich für ein ausgeglichenes Herangehen an die Zöglinge aus, die anderen wiederum propagieren die sogenannte zweiseitige Pädagogik (Erzieher Zögling). Die sowjetischen Pädagogen fanden die Lösung für dieses Problem im Leben selbst, in unserer Wirklichkeit, in der keine Persönlichkeit außerhalb des Kollektivs steht, in der es kein persönliches Schicksal und persönliches Glück geben kann, das dem Schicksal und dem Glück des Kollektivs entgegensteht. Dieser Standpunkt hat nicht nur treffend das Wesen der sowjetischen Erziehung als eine Erziehung zum Kollektivgeist zum Ausdruck gebracht, sondern grundlegende Veränderungen in den Organisationsformen des Erziehungsprozesses hervorgerufen. Objekt der Erziehung wurde das Kollektiv. Durch zweckmäßige Organisation des Lebens des Kollektivs organisieren die Erzieher gleichzeitig damit auch die Persönlichkeit, obwohl sie sich nicht direkt an sie wenden. 226;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 226 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 226) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 226 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 226)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zur Beweisführung genutzt werden. Die Verfasser konzentrieren sich dabei bewußt auf solche Problemstellungen, die unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein. Die Gewährleistung der staatlichen ist Verfassungsauftrag und wird als Anliegen der gesamten sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger unter Führung- der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unterau ohungshaftanstalten des Ministeriums fUr Staatssicherheit gefordert, durch die Angehörigen der Abteilungen eine hohe Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Transporten ist ausgehend vom Arbeitsgegenstand erstrangig und allen anderen Erfordernis sen vorangestellt. Dementsprechend ist in der Dienstanweisund Über den Vollzug der Untersuchungshaft und bei der Verwirklichung von Strafen mit Freiheitsentzug sowie zur Sicherung der Rechte der Inhaftierten und Strafgefangenen ergebenen Aufgaben zu gewährleisten.

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