Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 225

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 225 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 225); Kapitel XVII Die individuelle Erziehungsarbeit mit den Verurteilten 1. Der Begriff der individuellen Erziehungsarbeit mit den Verurteilten Die individuelle Erziehungsarbeit, eine der wichtigsten Formen der erzieherischen Einwirkung auf die Verurteilten, wird während des gesamten Prozesses der Besserung und Umerziehung, während der Arbeits-, ideologisch-politischen, weltanschaulichen, rechtlichen, sittlichen, ästhetischen und physischen Erziehung durchgeführt. Da die Arbeit zur Besserung und Umerziehung der Verurteilten eine sachliche Angelegenheit ist, wird sie nicht nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Kategorien der Verurteilten und des Typs der Strafvollzugseinrichtung durchgeführt, sondern auch unter Berücksichtigung der individuellen psychologischen Besonderheiten der Verurteilten. Im Zusammenhang damit bilden das Studium der Persönlichkeit, das individuelle Herangehen an den Betreffenden und die Erfassung der individuellen Besonderheiten die Grundlage für die individuelle Erziehungsarbeit in den Strafvollzugseinrichtungen. Der direkte Hinweis auf die notwendige Verstärkung der individuellen Erziehungsarbeit ist in einigen Beschlüssen des ZK der KPdSU und in den Materialien des XXII. und XXIII. Parteitages der KPdSU enthalten, in denen die Notwendigkeit unterstrichen wird, weitestgehend die individuelle Form der Arbeit zu praktizieren, sich mit jedem Menschen zu beschäftigen und ihm zu helfen, sich ideologisch weiterzuentwickeln. Die individuelle Erziehungsarbeit, die sich auf das individuelle Herangehen stützt, ist um so notwendiger in den Strafvollzugseinrichtungen, da sich dort Personen befinden, in deren Bewußtsein und Verhalten noch Überbleibsel der Vergangenheit verankert sind und die gesellschaftsfeindliche Anschauungen und Überzeugungen sowie negative Charakterzüge haben. Unter individueller Erziehungsarbeit ist die Gesamtheit der verschiedenen Erziehungsmaßnahmen zu verstehen, die von den Erziehern persönlich oder in ihrem Auftrag von anderen Personen mit Verurteilten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Besonderheiten durchgeführt werden und die auf die Beseitigung negativer und die Anerziehung positiver Eigenschaften gerichtet sind. Natürlich können die Leiter der Vollzugsabteilungen und der Strafvollzugseinrichtungen nicht persönlich auf alle Verurteilten ein wirken. Deshalb besteht die Aufgabe darin, dafür besonders solche Ver- 15 225;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 225 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 225) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 225 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 225)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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