Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 223

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 223 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 223); die Körperkultur- und Sportwettkämpfe betrifft, so ist die Teilnahme freiwillig. Dieser Umstand erfordert eine ständige Aufklärungsarbeit unter den Verurteilten über die Bedeutung der Körpererziehung im Leben. Auf dieser Grundlage sollen auch die Verurteilten zur Teilnahme an Kollektivwettkämpfen herangezogen werden. Die Ausübung der Morgen- und Pausengymnastik sowie die Teilnahme an der Arbeit der Sportkollektive und an Sportwettkämpfen fördern die Entwicklung positiver Eigenschaften bei den Verurteilten und helfen ihnen, ihre Freizeit interessant und gesundheitlich nützlich zu gestalten. In den Strafvollzugseinrichtungen zeigen die Teilnehmer der Sportkollektive der Schwer- und Leichtathletik sowie der akrobatischen und künstlerischen Gymnastik nicht selten ihr Können an verschiedenen Abenden und zu verschiedenen Gelegenheiten, was einen außerordentlich starken erzieherischen Einfluß auf alle Verurteilten ausübt. Die Praxis zeigt, daß für viele Verurteilte die Teilnahme an der Arbeit von Sportkollektiven und an Sportwettkämpfen der Beginn auf dem Wege zu ihrer Besserung ist. Diese Verurteilten beginnen nicht nur gut zu arbeiten und sich beispielhaft zu führen, sondern erweisen auch den Verwaltungen der Strafvollzugseinrichtungen eine große Hilfe bei ihrer Arbeit zur Besserung und Umerziehung der Verurteilten. Zur Gewährleistung der Körpererziehung der Verurteilten werden in den Strafvollzugseinrichtungen Sportplätze (Baskettball-, Volleyball- und Hockeyplätze) und Sporthallen gebaut sowie die erforderlichen Sportgeräte erworben. Großen erzieherischen Wert hat die Teilnahme der Verurteilten selbst an der Schaffung der materiell-technischen Basis für die Sportveranstaltungen. Es ist natürlich, daß für die Körpererziehung der Verurteilten in breitem Maße die natürlichen Kräfte der Natur ausgenutzt werden: Sonne, Luft und Wasser. In die Körperkultur- und Sportarbeit werden geeignete Verurteilte einbezogen, die als Leiter von Sportkollektiven fungieren oder die Morgen- und Pausengymnastik durchführen. Uber die Vorbereitung dieser oder jener Körperkultur- und Sportmaßnahmen, über ihre Durchführung und über ihre Einschätzung müssen alle Verurteilten Bescheid wissen. Zu diesem Zweck müssen vor allem Presse und Funk verwandt werden. Die Sieger von Sportwettkämpfen bedürfen ebenfalls des Ansporns. Alles das fördert nicht nur die Festigung der erreichten Ergebnisse, sondern erleichtert auch die Heranziehung der anderen Verurteilten zur Teilnahme an der Massensportarbeit. Bei der Organisation der Körpererziehung der Verurteilten erweist die sowjetische Öffentlichkeit, besonders aber die Pateninstitutionen, 223;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 223 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 223) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 223 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 223)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gezogenen Schlußfolgerungen konsequent zu verwirklichen. Schwerpunkt war, in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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