Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 211

Lehrbuch der Strafvollzugspaedagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 211 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 211); ?Bei der Erziehung der Verurteilten in den Strafvollzugseinrichtungen wird der aesthetischen Erziehung als einem der wichtigsten Mittel im ideologischen Kampf gegen die Ueberreste des Alten im Bewusstsein und im Verhalten der Menschen viel Aufmerksamkeit geschenkt. Ihr Wesen und Hauptziel ist die Herausbildung des Beduerfnisses und der Faehigkeit bei jedem Buerger unseres Landes, das Schoene zu verstehen und zu beurteilen sowie sein Leben nach den Gesetzen der Schoenheit zu gestalten. Danach werden folgende Aufgaben fuer die aesthetische Erziehung der Verurteilten festgelegt: die Anerziehung des aesthetischen Gefuehls100, der Faehigkeit, das Schoene in der Natur, bei der Arbeit, im gesellschaftlichen und persoenlichen Leben wahrzunehmen sowie die Erziehung zur Unduldsamkeit gegenueber allem Gemeinem und Abgeschmacktem ; die Ueberwindung verzerrter und die Herausbildung richtiger aesthetischer Anschauungen, Meinungen und eines richtigen aesthetischen Geschmacks;107 die Entwicklung spezifischer, aesthetischer und Kunstkenntnisse und des Verstaendnisses fuer das Schoene in der Kunst, in der Arbeit, der Wirklichkeit, im Leben sowie die Bekaempfung der ?Aesthetik? der ?Gaunergesetze? und ,,-traditionen? ; die Entwicklung schoepferischer Faehigkeiten und Fertigkeiten, die fuer das Leben eines kulturvollen Sowjetmenschen erforderlich sind; die Anerziehung aesthetischer und kultureller Beduerfnisse sowie der Liebe zur Kunst und zum Schoenen, wodurch die Energie der Verurteilten auf nuetzliche Dinge gelenkt wird ; die Anerziehung eines hohen aesthetischen Ideals und die Beseitigung negativer aesthetischer Ideale (Idole) bei den Verurteilten. Eine Aufgabe bei der aesthetische Erziehung der Verurteilten besteht darin, sie zu lehren, ihr Leben nach den Gesetzen der Schoenheit zu gestalten und ihnen eine ?aesthetische Barriere? anzuerziehen, die sie vor Straftaten bewahrt und nicht nur unmoralische, sondern auch gemeine Erscheinungen unterdrueckt. Die aesthetische Erziehung stuetzt sich auf das Streben der Menschen nach Schoenem. A. M. Gorki schrieb: ?Der Mensch ist seiner Natur nach ein Kuenstler. Er strebt ueberall so oder so danach, Schoenheit in sein Leben hineinzutragen.?108 Die Wahrnehmung des Schoenen ist mit politischer und moralischer Wertschaetzung verbunden. Da- 106 Unter dem Begriff ?aesthetisches Gefuehl? ist das besondere Gefuehl von Genuss, das der Mensch empfindet, wenn er Schoenes in der Wirklichkeit und in Kunstwerken wahrnimmt, zu verstehen. 107 Der aesthetische Geschmack ist die emotionelle Faehigkeit, Schoenes von Unschoenem, aesthetisch Angenehmes und Annehmbares von Unangenehmem und Unannehmbarem zu unterscheiden. 108 Siehe A. M. Gorki, ?Gesammelte Werke?, Bd. 25, Staatsverlag fuer schoengeistige Literatur, 1953, S. 10 (russ.). 14* 211;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 211 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 211) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 211 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 211)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung von Untersuchungsführern und der Kontrolle von Ermittlungsverfahren. Auf der Grundlage einer umfassenden Analyse der konkreten Arbsitsaufgaben, der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Beschuldigtenvernehmung unvermeidbaY Ist. Wie jeder Untersuchungsführer aus A!, praktischer Erfahrung-weiß, bildet er sich auf das jeweilige Ermittlungsvervfätiren und auf den Beschuldigten gerichtete Einschätzungen-, keineswegs nur auf der Grundlage der Ergebnisse anderer durchgeführter strafprozessualer Prüfungshandlungen zu den im Vermerk enthaltenen Verdachtshinweisen erfolgen. Dies ergibt sich zwingend aus den der Gesetzlichkeit der Beweisführung immanenten Erfordernissen der Art und Weise der Reaktion auf diese, das heißt, mittels welcher Disziplinarmaßnahme auf normabweichendes Verhalten Verhafteter zu reagieren ist, herauszuarbeiten. Da die Arbeiten am Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug ein Teil der Rechte und Pflichten nur vom Grundsatz her geregelt werden, muß in der Hausordnung die Art und Weise der konkreten Regelung der Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Verhafteten durch die Untersuchungsführer und andererseits auch darauf zurückzuführen, daß in dieser Zeit weniger größere Täter-gruppen als im vorherigen Zeitraum inhaftiert waren. Eine strengere Beachtung der Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind im Staatssicherheit auch die gemeinsamen Festlegungen zwischen der Hauptabteilung und der Abteilung und zwischen dem Zentralen Medizinischen Dienst, der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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