Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 207

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 207 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 207); Doch die Herausbildung bestimmter Überzeugungen und die Anerziehung von moralischen Willenseigenschaften allein sind für die Besserung und Umerziehung der Verurteilten unzureichend. Bereits K. D. Uschinski bemerkte, daß Erziehung ohne Gewöhnung mit einem Haus zu vergleichen ist, das auf Sand gebaut wurde. Es ist schwieriger, Gewohnheiten anzuerziehen, als das Bewußtsein zu entwickeln. Besonders schwierig ist es, die Verurteilten dazu zu erziehen, daß sie sich an die exakte Erfüllung ihrer Pflichten gewöhnen. Das wird durch die Anwendung aller Erziehungsmethoden und -formen erreicht, und bei der Rechtserziehung dadurch, daß die Verurteilten die verfassungsmäßigen Pflichten der Sowjetbürger zutiefst begreifen lernen und sich an die Erfüllung der Pflichten, die ihnen während ihrer Strafverbüßung obliegen, gewöhnen.103 Die Rechtserziehung darf nicht losgelöst vom Leben und von der Verhaltensweise der Verurteilten erfolgen. Die Wirksamkeit der Rechtserziehung muß gewährleistet werden, indem die Erzieher in kürzester Zeit alle Ursachen für Verletzungen der Rechtsordnung, die während des Erziehungsprozesses ermittelt wurden, unbedingt beseitigen. Es ist wichtig, daß jeder Verurteilte unter dem Einfluß der Erzieher die Möglichkeit erkennt, mit der Kriminalität für immer zu brechen und ehrlich und arbeitsam zu leben. Indem die Anstrengungen des Erzieherkollektivs, und in den Strafvollzugseinrichtungen auch des Verurteiltenkollektivs, vereint werden, müssen die Rechtserziehung und die gesamte ideologische Arbeit offensiv vorgenommen werden, wobei die Beschlüsse von Partei und Regierung über die Arbeit der Strafvollzugseinrichtungen aktiv in die Tat umgesetzt werden. Diesem Charakter der Rechtserziehung entsprechen die vielfältigen und in der Praxis erprobten Arbeitsformen und -methoden mit den Verurteilten zur Erhöhung des Niveaus ihres Rechtsbewußtseins. Eine der Hauptrichtungen der Rechtserziehung der Verurteilten ist die Rechtspropaganda. Solche Formen der Rechtsporpaganda wie Lektionen, Vorträge und Gespräche sind bekannt und werden erfolgreich praktiziert. In den letzten Jahren fanden spezielle Rundfunksendungen, Zusammenkünfte und jurstische Konsultationen für die Verurteilten, die von Mitarbeitern der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und von Rechtsanwälten durchgeführt werden, Foren zu Rechtsfragen, verschiedene Formen der Sichtagitation und Wandzeitungsgestaltung, mit denen die Verletzer der Rechtsordnung in den Strafvollzugseinrichtungen kritisiert werden, sowie öffentliche Sitzungen der Volksgerichte in den Strafvollzugseinrichtungen breite Anwendung. Diese Formen und Mittel zur Rechtser- 103 Einzelheiten über die Erziehung zur Einhaltung der Gesetze siehe N. Reize-г о V , „Die Erziehung zur Einhaltung der sowjetischen Gesetze“, Staatsverlag für juristische Literatur, 1965 (russ.). 207;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 207 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 207) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 207 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 207)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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