Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 206

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 206 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 206); in der Arbeit der Strafvollzugseinrichtungen zuzulassen. W. I. Lenin verwies darauf, daß in unserem Land alle verantwortlichen Personen verpflichtet sind, „ein Beispiel an Gewissenhaftigkeit und strenger Einhaltung der Gesetze zu geben.“101 Die Rechtspropaganda verpflichtet die Erzieher, daß sie die Gesetze selbst gut kennen und in der Lage sind, sie zu erläutern. Für die Rechtserziehung hat die Propaganda der Leninschen und Parteirichtlinien über die Rolle des Rechts in der Übergangsperiode vom Sozialismus zum Kommunismus bestimmte Bedeutung. Der Erfolg dieser Erziehung hängt von der Vollständigkeit und Tiefgründigkeit ab, mit der den Verurteilten die Maßnahmen erklärt werden, die von der Kommunistischen Partei zur Erfüllung des Programms der KPdSU ergriffen werden; das betrifft im einzelnen die weitere Vervollkommnung der Normen, die Gewährleistung der strengen Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, die Ausschaltung aller Verletzungen der Rechtsordnung, die Liquidierung der Kriminalität und die Beseitigung aller ihrer Ursachen. Bei der Erziehungsarbeit mit den Verurteilten darf die scharfe Beurteilung der Kriminalität seitens der Partei und des Volkes nicht verborgen oder umgangen werden. W. I. Lenin rief zum unerbittlichen Kampf gegen Diebe, Nichtstuer und Rowdys auf. Er sagte: „Jede Schwäche, jedes Schwanken, jede Sentimentalität in dieser Hinsicht wäre das größte Verbrechen am Sozialismus.“102 Im Programm der KPdSU wird gefordert, gegenüber den Personen, die ein gesellschaftsgefährdendes Verbrechen begehen, die die Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens verletzen und nicht gewillt sind, einer ehrlichen Arbeit nachzugehen, harte Strafmaßnahmen zu ergreifen. Entsprechend diesen Forderungen ist jede Strafvollzugseinrichtung verpflichtet, keine Erscheinungen der Überreste des Alten in Form von Rodytum, Diebstahl, Schönfärberei, Nichtstun usw. zu dulden. Bei den Verurteilten muß sich die feste Überzeugung herausbilden, daß jeder Bürger verpflichtet ist, die Gesetze nicht nur zu kennen, sondern auch nach ihnen zu handeln. Die Erzieher müssen den Verurteilten bei der Anerziehung der Willenseigenschaften helfen, die für die Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten und die strenge Einhaltung der sowjetischen Gesetze notwendig sind. Die Praxis beweist, daß Willensschwäche nicht selten die Ursache für eine Gesetzesverletzung seitens einzelner Bürger ist, wodurch sie unwillkürlich zu Mittätern bei Straftaten werden. 101 Siehe W. I. Lenin, „Antwort auf die Anfrage eines Bauern“, in: Werke, Bd. 36, Dietz Verlag, Berlin 1962, S. 492. 102 Siehe W. I. Lenin, „Wie soll man den Wettbewerb organisieren?“, a. a. O., S. 410. 206;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 206 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 206) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 206 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 206)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Verantwortungsbereich entsprechend den gesetzlich geregelten Aufgaben und Pflichten beizutragen, die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle von Leiterentscheidungen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen, der mit Befugnisregelungen des Gesetzes erforderlichenfalls zu begegnen ist, oder kann im Einzalfall auch eine selbständige Straftat sein. Allein das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit schöpferisch mit den geeignetsten Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im Sinne des Gegenstandes des Gesetzes sein können, wird jedoch grundsätzlich nur gestattet, die Befugnisse des Gesetzes zur Abwehr der Gefahr Straftat wahrzunehmen. Insoweit können die Befugnisse des Gesetzes im einzelnen eings-gangen werden soll, ist es zunächst notwendig, den im Gesetz verwendeten Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit inhaltlich zu bestimmen. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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