Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 204

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 204 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 204); Mittel der Verwirklichung der Politik der Kommunistischen Partei. Die Rechtsnormen sind eine gesellschaftliche Willensäußerung und wirken vor allem auf das Bewußtsein der Menschen. Mit ihrer Hilfe können die Überreste der bürgerlichen Psychologie und Moral erfolgreich bekämpft werden. Die Forderungen der Rechtsnormen werden von den meisten Bürgern freiwillig und bewußt eingehalten. Wenn es sich notwendig macht, werden staatliche Zwangsmaßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Rechtsnormen seitens labiler Menschen zu gewährleisten. Die mögliche Realisierung der Rechtsnormen mit Hilfe staatlicher Zwangsmaßnahmen gründet sich auf die Anwendung dieser Normen als effektives Erziehungsmittel gegenüber den am wenigsten bewußten Bürgern den verurteilten Rechtsbrechern. Doch selbst bei der Anwendung staatlichen Zwanges sind die Mitarbeiter der Strafvollzugseinrichtungen verpflichtet, alles zu tun, damit die Umerziehung der Verurteilten vor allem mit Hilfe pädagogischer Methoden und Mittel zur Einflußnahme auf die Verurteilten erfolgt. Die sowjetische Öffentlichkeit hat die von A. J. Wyschinski auf gestellte fehlerhafte These einmütig verurteilt, wonach sich das sowjetische Recht nur auf Zwang beschränke, und worin die erzieherischen Funktionen des sowjetischen Rechts ignoriert werden. 2. Die Hauptmittel und -wege der Rechtserziehung der Verurteilten Die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins bei den Verurteilten ist mit der Überwindung der in ihrem Bewußtsein eingewurzelten Überreste des Alten, der gesellschaftsfeindlichen Überzeugungen und Gewohnheiten verbunden. Das erfordert eine systematische, beharrliche und langwierige Erziehungsarbeit. Es muß darüber hinaus erreicht werden, daß die Anstrengungen aller Mitarbeiter einer Strafvollzugseinrichtung bei der Lösung der Aufgaben auf dem Gebiet der Rechtserziehung aufeinander abgestimmt und gemeinsam unternommen werden. Bei der Rechtserziehung der Verurteilten können auch diejenigen Mitarbeiter eine große Hilfe erweisen, die nur begrenzte spezifische dienstliche Pflichten ausüben und nur mit einzelnen Zweigen des Rechts vertraut sind. Die Mitarbeiter der Produktionsabteilung der Strafvollzugseinrichtung z. B. können den Verurteilten das Arbeitsrecht und einige Institutionen des Zivilrechts, die Mitarbeiter der Buchhaltung und der Intendantur Fragen des Finanzrechts, die Mitarbeiter der Spezialabteilungen Fragen des Strafprozeßrechts, die Vollzugsabteilungsleiter Fragen des Strafvollzugsrechts usw. erklären. Die Rechtserziehung ist nur im Rahmen des einheitlichen Gesamtsystems der Besserung und Umerziehung der Verurteilten, in orga- 204;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 204 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 204) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 204 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 204)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung gibt. Das ist in der Regel bei vorläufigen Festnahmen auf frischer Tat nach der Fall, wenn sich allein aus den objektiven Umständen der Festnahmesituation der Verdacht einer Straftat begründet werden kann. Auf der Grundlage dieser Analyse sind die weiteren Maßnahmen zum Erreichen der politisch-operativen Zielstellung festzulegen Soweit nicht die Sachverhaltsklärung nach dem Gesetz können nicht die dem Strafverfahren vorbehaltenen Ermittlungshandlungen ersetzt werden, und die an strafprozessuale Ermittlungshandlungen gebundenen Entscheidungen dürfen nicht auf den Maßnahmen beruhen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur vorbeugenden Schadensabwendung und zum erfolgreichen Handeln in Gefährdungssituationen und bei Gewaltvorkommnissen zu befähigen und zum Einsatz zu bringen.

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