Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 197

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 197 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 197); Die Effektivität der erzieherischen Einwirkung des Kollektivs auf Verurteilte und die Herausbildung des Kollektivgeistes bei ihnen hängen davon ab, in welchem Entwicklungsstadium sich das Kollektiv befindet. Einmal kann es so aussehen, daß das Kollektiv auf seiner ersten Entwicklungsstufe steht, sich noch formt; in diesem Stadium gehen alle Forderungen noch vom Erzieher aus. Anders verhält es sich, wenn den Erziehern starke und arbeitsfähige Aktivs zur Seite stehen. Und schließlich vollzieht sich die Erziehung dann erfolgreicher, wenn die Mehrzahl der Verurteilten die gestellten Ziele richtig versteht, wenn die Verurteilten selbst danach streben, sie zu erreichen und die Erzieher aktiv unterstützen. Die Aufgabe der Erzieher besteht auch darin, daß sie die Kollektive nicht auf niederen Entwicklungsetappen halten, sondern sie auf ein Niveau heben, wo jedes Mitglied des Kollektivs auf der Grundlage der Forderungen des Kollektivs Forderungen an sich stellt.98 Die Erziehung zum Kollektivgeist erfordert den richtigen Aufbau von Verurteiltenkollektiven sowie die Schaffung des komplizierten Systems der gegenseitigen Abhängigkeit und Unterstellung. Gegenwärtig werden Verurteiltenkollektive im Rahmen der Arbeitsformationen gebildet. Man unterscheidet das primäre, sekundäre und das Gesamtkollektiv. Das primäre Kollektiv ist die Arbeitsbrigade, das sekundäre die Vollzugsabteilung und das Gesamtkollektiv, das alle Verurteilten vereint, ist das Kollektiv der Strafvollzugseinrichtung. Die Gewährleistung der Erfüllung der Produktionsaufgaben und der Ordnung innerhalb der Brigaden obliegt den Gefangenen-Brigadie-ren, die von der Verwaltung der Strafvollzugseinrichtung eingesetzt werden. Sie spielen eine wichtige Rolle in den primären Kollektiven, sowohl bei seiner Entwicklung als auch bei den Beziehungen der Mitglieder des Kollektivs untereinander. Mit dieser Aufgabe werden nur äußerst disziplinierte Verurteilte betraut, die streng gegen sich selbst und gegen die Mitglieder ihres Kollektivs sind, die Autorität im Kollektiv genießen und das Vertrauen der Verwaltung der Strafvollzugseinrichtung haben. Die Bedeutung der primären Kollektive bei der Erziehung zum Kollektivgeist ist überaus hoch, weil sie die Ausgangsbasis für Kontakte und Beziehungen der Verurteilten sind, weil sie die psychologische Haltung der Persönlichkeit bestimmen und weil hier die ersten Erfahrungen im kollektiven Handeln gesammelt werden. Der kollektive Einfluß darf sich jedoch nicht ausschließlich auf die primären Brigade-Kollektive beschränken, denn es ist möglich, schrieb A. S. Makarenko, daß Cliquenwirtschaft und wechselseitige Bürgschaft auf kommen. Die Verurteilten jeder Brigade müs- 98 Uber die Entwicklungsstadien eines Kollektivs siehe A. S. Makarenko, „Werke“, Fünfter Band, a. a. O., S. 150 155. Anmerkung der deutschen Redaktion: Zur Problematik der Kollektiverziehung vgl. auch Pädagogische Enzyklopädie, a. a. O., S. 516 519. 197;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 197 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 197) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 197 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 197)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersubungshaftvollzug durohzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungahaftanstalt stören oder beeinträchtigen würden, Daraus folgt: Die Kategorie Beweismittel wird er Arbeit weiter gefaßt als in der Strafprozeßordnung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X