Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 196

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 196 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 196); Menschen mit Kleinbesitzerpsychologie, die auf Abwege geraten und Straftaten begehen. Eine Straftat ist der deutliche Beweis äußersten Individualismus und der Negierung des Kollektivgeistes, der Mißachtung der Interessen des Kollektivs. Deshalb sehen auch die Besserung und Umerziehung der Verurteilten die Beseitigung des Individualismus und Egoismus sowie die Erziehung zum Kollektivgeist vor. Die Erziehung der Verurteilten zum Kollektivgeist umfaßt: 1. die Beseitigung des Gefühls der falschen Kameradschaft und die Entwicklung des Gefühls des Kollektivgeistes; 2. die Überwindung individualistischer und die Herausbildung kollektivistischer Überzeugungen ; 3. die Anerziehung der Fähigkeit und des Vermögens, im Kollektiv zu handeln. Um bei den Verurteilten den Individualismus auszuschalten und sie zum Kollektivgeist zu erziehen, gibt es in den Strafvollzugseinrichtungen durch die Differenzierung die erforderlichen Voraussetzungen und Bedingungen. Das Verhältnis der Verurteilten zu den Interessen des Kollektivs, zu den Menschen und zur kollektiven Arbeit zum Wohle der Gesellschaft, ist eines der wichtigsten Kriterien, nach denen man den Besserungsgrad der Verurteilten beurteilen kann. Wenn sich bei den Verurteilten während des Strafvollzuges ein positives Verhältnis zu den Menschen und dem Kollektiv im ganzen herausgebildet hat, wenn die Herstellung freundschaftlicher Beziehungen zu anderen Verurteilten auf der Grundlage des Verständnisses für die gemeinsamen Ziele und Aufgaben der gemeinsamen Tätigkeit angestrebt wird, wenn das Verhalten gegenüber der kollektiven Arbeit aktiv und ehrlich ist, sich Hilfsbereitschaft anderen Verurteilten gegenüber und gegenseitige Hilfe zeigen, wenn eine aktive Teilnahme am Arbeitswettbewerb vorhanden ist und für die Ehre des Kollektivs Sorge getragen wird, kann auch die Schlußfolgerung gezogen werden, daß die Verurteilten gebessert und umerzogen wurden, daß der Individualismus und Egoismus überwunden ist. Der anerzogene Kollektivgeist ist eines der stärksten Motive, der Rückfälligkeit vorzubeugen. 2. Die Hauptwege und -mittel, um die Verurteilten zum Kollektivgeist zu erziehen Die Erziehung der Verurteilten zu echtem Kollektivgeist ist nur möglich, wenn ein gut organisiertes und geschlossenes Kollektiv vorhanden ist. Aus diesem Grund betrachtet die Strafvollzugspädagogik auch die Bildung von Kollektiven nicht nur als Bedingung, um die Verurteilten zum Kollektivgeist zu erziehen, sondern zugleich als wichtigstes Mittel, um im Sinne der Erziehung zum Kollektivgeist auf sie einzuwirken. 196;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 196 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 196) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 196 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 196)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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