Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 195

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 195 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 195); Kapitel XIII Die Erziehung der Verurteilten zum Kollektivgeist 1. Die Begriffsbestimmung „Kollektivgeist“ Die sowjetische sozialistische Gesellschaftsordnung bringt auf Grund der ihr eigenen gesellschaftlichen Verhältnisse, der politisch-moralischen Einheit der Gesellschaft und der Einheit zwischen Volk und Kommunistischer Partei wahrhaft kollektive Beziehungen zwischen den Menschen hervor und bietet breite Möglichkeiten zur Erziehung aller Sowjetmenschen im Geiste des Kollektivismus. Der Kollektivgeist ist eine der wichtigsten persönlichen Eigenschaften, die den Menschen unter sozialistischen Bedingungen anerzogen werden, und erhebt den Sowjetmenschen über den Menschen der bürgerlichen Gesellschaft. Der kommunistische Kollektivgeist ist das Gegenstück zum bürgerlichen Individualismus. Der Kollektivgeist findet seinen Ausdruck in den sozialistischen Produktionsverhältnissen und hat im Sozialismus seine ökonomische Grundlage im gesellschaftlichen Eigentum an Produktionsmitteln und im Fehlen der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen; er hat seine politische Grundlage in der Gleichberechtigung aller Bürger. Im Kollektivgeist liegen die harmonischen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und der Persönlichkeit sowie die gegenseitigen Hechte und Pflichten des Kollektivs und des einzelnen. Der Kollektivgeist ist eines der wichtigsten moralischen Prinzipien der Erbauer des Kommunismus und ein nicht wegzudenkendes Merkmal der kommunistischen Ideologie, Psychologie und Moral. „Kollektivgeist und gegenseitige kameradschaftliche Hilfe: einer für alle, alle für einen“, lautet der Moralkodex der Erbauer des Kommunismus. Der Kollektivgeist zeigt sich in der Produktion, im täglichen Leben und in den öffentlichen (gesellschaftlichen) Dingen des Sowjetmenschen und ist das charakteristische Merkmal seiner Persönlichkeit und Verhaltensnorm. Unter Kollektivgeist als persönliche Eigenschaft ist das Gefühl der tiefen Solidarität mit dem Kollektiv zu verstehen, das heißt, sich selbst bewußt zu werden, ein Teil dieses Kollektivs zu sein, bereit zu sein und danach zu streben, die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen, von der Notwendigkeit kollektiver Handlungen überzeugt zu sein und sich die Fähigkeit und das Vermögen anzuerziehen, kollektive Handlungen auszuführen. Die sowjetische Gesellschaft ist bis jetzt noch nicht frei von Trägern bürgerlicher Moraleigenschaften, egoistischer Anschauungen und 13* 195;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 195 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 195) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 195 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 195)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen an-zuivenden Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststeilung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit keine Rolle. Es sei deshalb an dieser Stelle nur darauf hingewiesen, daß gemäß mit eine Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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