Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 188

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 188 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 188); zu überzeugen, muß bei ihnen das Verständnis geweckt werden, daß die Erfüllung der Disziplinregeln in ihrem eigenen Interesse liegt und jede undisziplinierte Erscheinung sich gegen sie selbst richtet. Die Erziehung zur Diszipliniertheit setzt die Entwicklung richtiger Anschauungen über das Wesen der Disziplin, über ihre politische, sittliche und ästhetische Bedeutung voraus. Den Verurteilten muß ständig der Gedanke eingeprägt werden, daß die Sowjetgesellschaft ohne Disziplin nicht existieren kann. Ohne Disziplin ist es unmöglich, Erfolg auf irgendeinem Gebiet der menschlichen Tätigkeit zu erringen. Disziplin wird in der Familie, ebenso wie im Betrieb, in der Armee, im gesamten gesellschaftlichen Leben benötigt. Die Verurteilten müssen verstehen, daß die Disziplin die besten Voraussetzungen zur Wahrung der Interessen der Persönlichkeit im Kollektiv und in der Gesellschaft bringt, daß sie die Menschen vor unbegründeten Forderungen anderer Personen schützt und sie so eine wirkliche, echte Freiheit der Persönlichkeit im Kollektiv schafft. Die Erläuterung der an die Verurteilten gestellten Forderungen beginnt mit ihrer Einlieferung in die Strafvollzugseinrichtung. Dabei ist es wünschenswert, daß sich die Verurteilten schon während der ersten Unterhaltungen, die Erzieher mit ihnen führen, mit der Hausordnung der Strafvollzugseinrichtung vertraut machen. Den Verurteilten müssen die Verhaltensregeln und der Tagesablauf genau erklärt werden ; sie müssen ausreichende Informationen über die in der Strafvollzugseinrichtung bestehenden guten Traditionen, über mögliche Perspektiven für die Verbesserung der Vollzugsbedingungen, eine mögliche bedingte vorzeitige Strafaussetzung sowie über Strafmaßnahmen, die gegen sie bei Verletzung der Disziplin angewendet werden können, erhalten. Nach dem ersten Aufnahmegespräch ist es notwendig, daß sich auch der zuständige Stationsleiter oder der Erzieher, der unmittelbar mit ihnen arbeiten wird, mit ihnen unterhält. Dieses Gespräch kann einige Zeit nach dem ersten Gespräch stattfinden. Begehen Verurteilte später irgendeine Verletzung oder einen Fehler, müssen sie auf diese ersten Gespräche verwiesen werden.97 Bei Durchführung der Gespräche über die Disziplin und die Erziehung zur Selbstdisziplin sind positive Beispiele aus der Tätigkeit der Strafvollzugseinrichtung heranzuziehen. Darüber hinaus ist nach Möglichkeit an Beispielen aufzuzeigen, daß Undiszipliniertheit und Verletzung der Ordnung unweigerlich schlechte Folgen haben. Die Wirksamkeit solcher Gespräche wächst, wenn den Verurteilten die ästhetische Seite der Diszipliniertheit, nämlich der Wert positiver 97 Anmerkung der deutschen Redaktion: Im Strafvollzug der Deutschen Demokratischen Republik werden zum Abschluß der Aufnahmeverfahren gern. § 14 Abs. 4 des Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetzes ausführliche Ausnahmegespräche durchgeführt. Vgl. dazu auch Buchholz / Kunze / Mehner, „Das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz - erläutert für die Angehörigen des Organs Strafvollzug“, a. a. O., S. 44 49. 188;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 188 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 188) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 188 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 188)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Hauptabteilung den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung nicht gefährdet wird, ist dem Betrorfenen ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände auszuhändigen. In einigen Fällen wurde in der Vergangenheit durch die Hauptabteilung im Auftrag des Untersuchungsorgans im Zusammenhang mit der Hcrausarböitung der Potenzen, und Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Recht im erforderlichen Umfang zu den zu bekämpfenden Erscheinungsformen des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner sowie die Aufgabenstellungen zu seiner vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung einschließlich der Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition der Ougend zum sozialistischen Staat und zur Partei. Deshalb ist es erforderlich, jede Entscheidung über die Anwendung rechtlicher Maßnahmen in das System der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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