Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 176

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 176 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 176); schäften gerichtet sind.90 Natürlich muß sowohl in dem einen wie anderen Fall die Anwendung spezieller pädagogischer Einwirkungsmaßnahmen mit den Aufgaben der sittlichen Erziehung insgesamt verbunden werden. Wenn sich Gespräche, Lektionen, Vorträge und Artikel in der örtlichen Presse z. B. mit den sittlichen Kenntnissen beschäftigen, so müssen diese Probleme mit den Fragen der sittlichen Gefühle und des sittlichen Verhaltens, mit dem Leben in der Strafvollzugseinrichtung verbunden werden. Die Thematik der Vorträge und Gespräche kann von größerem Nutzen sein, wenn sie konkret und den einzelnen moralischen Gefühlen gewidmet ist, wie z. B. dem Patriotismus, der Freundschaft und Kameradschaftlichkeit, dem Kollektivgeist; und wenn sie die bestimmten Kategorien der Verurteilten berücksichtigt. Manchmal können die Gespräche und Lektionen nur eine Analyse und Kritik der negativen Eigenschaften einer Person beinhalten: Feigheit, Egoismus, Individualismus, Nichtstuerei, Alkoholismus u. a. Erscheinungen. Je nach Lage und Anlaß, der die Durchführung solcher Maßnahmen notwendig macht, muß die Hauptaufmerksamkeit auf die Formierung der sittlichen Kenntnisse und Überzeugungen, auf die Anerziehung sittlicher Gefühle oder des gesamten sittlichen Verhaltens gerichtet werden. Der Erfolg der sittlichen Erziehung der Verurteilten hängt in vielem von der geschickten und schöpferischen Anwendung der Einwirkungsmittel und -methoden der Erziehung im Strafvollzug ab. Die angeführten Methoden und Mittel der sittlichen Erziehung sind zwar die wesentlichsten, jedoch nicht alle. Im Erziehungsprozeß selbst können neue Mittel und Methoden zutage treten. Wichtig ist dabei nur, daß alle den Besserungs- und Umerziehungsprinzipien für die Verurteilten entsprechen und daß die Erzieher einheitliche Anschauungen und Meinungen vertreten. Deshalb ist es nützlich, daß alle Erzieher im Kollektiv systematisch .die anzuwendenden Methoden und die sich konkret ergebenden pädagogischen Situationen erörtern. Die angewandten Methoden, Mittel und Verfahren zur Besserung und Umerziehung der Verurteilten müssen individuell sein und eine ganze Reihe von Umständen berücksichtigen, wie z. B. die Lage oder das Vorkommnis, die die Anwendung dieses oder jenes Erziehungsmittels oder -Verfahrens notwendig machen, den sittlich-psychologischen Zustand in der Strafvollzugseinrichtung, Vollzugsabteilung oder Brigade, die Straf art und die Vollzugsart der Verurteilten. Die Methode, die sich in einer pädagogischen Situation bewährt hat, kann in einer anderen zu keinem positiven Ergebnis führen. In sol- 90 Anmerkung der deutschen Redaktion: Vgl. dazu auch Buchholz / Kunze / Mehner, „Das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz erläutert für die Angehörigen des Organs Strafvollzug“, a. a. O., S. 82 89; auch Buchholz / Tunnat / Mehner, „Die Hauptaufgaben des sozialistischen Strafvollzuges im System der Kriminalitätsbekämpfung in der Deutschen Demokratischen Republik“, a. a. O., S. 73/74. 176;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 176 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 176) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 176 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 176)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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