Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 174

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 174 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 174); 2. Die wesentlichsten Mittel und Wege zur sittlichen Erziehung der Verurteilten Die sittliche Erziehung darf nicht losgelöst von allen’ anderen Bestandteilen der Besserung und Umerziehung der Verurteilten betrachtet werden. Sie wird unter der Einwirkung eines ganzen Systems von Erziehungsmethoden während der produktiven Tätigkeit und des täglichen Lebens der Verurteilten durchgeführt. Die Entwicklung und Festigung von sittlichen Überzeugungen, Charakterzügen, Gefühlen und Gewohnheiten bei den Verurteilten ist das Ergebnis der Durchsetzung eines gesamten Komplexes von Prinzipien, Formen und Methoden der Besserung und Umerziehung, ihrer Einheit und ihres dialektischen Zusammenhanges. Die sittliche Erziehung der Verurteilten ist ein einheitlicher, ungeteilter Prozeß zur Entwicklung der Persönlichkeit, jedoch kein Prozeß der mechanischen Anerziehung einer bestimmten Anzahl voneinander isolierter moralischer Eigenschaften. Ebenso ist die sittliche Erziehung kein Prozeß zeitlich oder inhaltlich hintereinander folgender Stadien. Insbesondere dürfen die drei wesentlichen Richtungen der sittlichen Erziehung die Entwicklung sittlicher Überzeugungen bei den Verurteilten (sittliche Aufklärung), die Anerziehung sittlicher Gefühle und die Anerziehung eines sittlichen Verhaltens nicht in Stadien (nach Zeit und Inhalt) untergliedert werden. Alle diese Richtungen bilden einen einheitlichen pädagogischen Prozeß der sittlichen Erziehung. Die Einheit und Ungeteiltheit des pädagogischen Prozesses bedeutet jedoch nicht, daß die Erzieher die Besonderheiten jeder der angeführten Richtungen der sittlichen Erziehung nicht berücksichtigen, auf ihre erfolgreiche Durchsetzung nicht achtgeben und nicht kontrollieren sollen, mit welchem Erfolg sich bei den einzelnen Verurteilten und Personengruppen sittliche Überzeugungen, sittliche Gefühle entwickelt haben und inwieweit sie bereits über Erfahrungen im sittlichen Verhalten verfügen. Die Praxis zeigt, daß sich die Verurteilten aus diesen oder jenen Gründen die hauptsächlichsten Regeln der kommunistischen Moral formal aneignen (das Aufnehmen, Erlernen und Behalten erfolgt nur mit dem Verstand), doch das alleinige Kennen dieser Regeln festigt diese nicht in den Gefühlen, Interessen und in der Entwicklung der Persönlichkeit der Verurteilten. Dabei ist klar, daß das formale Kennen der Regeln der kommunistischen Moral niemals ausreicht, um den Aufgaben der moralischen Erziehung der Sowjetmenschen gerecht zu werden. Es kann auch so sein, daß die Verurteilten die Moralregeln überhaupt nicht aufnehmen und absolut nicht verstehen. In diesen Fällen müssen die Kenntnisse der Regeln der kommunistischen Moral durch sittliche Aufklärung vermittelt 174;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 174 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 174) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 174 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 174)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten unter den Zweck der Untersuchungshaft die gesetzliche Pflicht, keinen Mißbrauch der Rechte bezüglich einer Umgehung des Zwecks der- Untersuchungshaft oder bezüglich der Störung von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die gesamte Tätigkeit des Referatsleiters und die darin eingeschlossene tscliekistisclie Erziehung und Befähigung der ihm unterstellten Mitarbeiter. Die Aufgaben im Sicherungs- und Kontrolidienst erden in der Regel von nicht so hohem Schwierigkeitsgrad, sehen wir uns bei der Vorlage von Lichtbildern zum Zwecke der Wiedererkennung von Personen in Befragungen und Vernehmungen gegenüber. Diese Maßnahme kommt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsvertahrens. Sie wird nicht nur getroffen, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht überzeugend begründet werden kann, wenn die Feststellungen im Prüfungsverfahren bereits ergeben haben, daß die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermitt lungsverfahrens vorliegen.

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