Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 171

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 171 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 171); Besserung und Umerziehung betreffen. Die sittliche Erziehung ist einer der wichtigsten Bestandteile der Besserung und Umerziehung der Verurteilten. Die kommunistische Moral und das sozialistische Recht regeln das Verhalten der Menschen, lenken es in die vom Sowjetstaat gewünschte Richtung. Deshalb können die Moralnormen die Rechtsund Verhaltensnormen der Menschen festigen und stärken. So entspricht z. B. der Rechtsnorm „Diebstahl ist bei Strafe verboten“ die Moralnorm „Diebstahl wird von der Gesellschaft verurteilt“. Um die angeführte Rechtsnorm im Bewußtsein der Verurteilten zu festigen, reichen allein der rechtliche Zwang und die Erziehung zur Wahrung der Gesetze manchmal nicht aus. Dabei kann sich die analoge Moralnorm so wirksam erweisen, daß sich die Rechtsnorm im Bewußtsein der Menschen dauerhaft festigt. Obwohl sich die Rechtsnormen auf Zwangsmaßnahmen durch den Staat stützen und die Moralnormen nur auf die öffentliche Meinung, können sich dessenungeachtet die Moralnormen und die Kraft der öffentlichen Meinung in einigen Fällen psychologisch gesehen wirksamer erweisen, als der staatliche Zwang. Hier handelt es sich ebenfalls um einen Zwang, jedoch weder um staatlichen, noch rechtlichen, sondern um gesellschaftlichen Zwang.89 Die sittliche und psychologische Wirkung der Moralnormen ist besonders zur Hemmung und Beseitigung gesellschaftswidriger Anschauungen und Gewohnheiten im Bewußtsein der Verurteilten und zur Herausbildung gesellschaftlich nützlicher Anschauungen und Gewohnheiten notwendig. Nicht minder wichtig ist die Wirkung dieser Moralnormen für die Erfüllung der Aufgaben der Strafvollzugseinrichtungen, die die allgemeine vorbeugende Tätigkeit zum Inhalt haben. Die allgemeine vorbeugende Wirkung der moralischen Verurteilung durch die öffentliche Meinung kann stärker wirken, als die Androhung der mit einer gerichtlichen Bestrafung verbundenen Einschränkungen und des Freiheitsentzuges. Die gesetzmäßige Stärkung des moralischen Faktors im Prozeß der Besserung und Umerziehung der Verurteilten und die ständig wachsende Bedeutung der Moralnormen als Regler ihres Verhaltens haben jedoch im Strafvollzug einige Besonderheiten aufzuweisen, die sich aus der spezifischen Tätigkeit der Strafvollzugseinrichtungen ergeben. In erster Linie darf die wachsende Bedeutung der Moralnormen in den Strafvollzugseinrichtungen nicht mit einem Absinken der Rolle der Rechtsnormen einhergehen. Die Forderung nach der sittlichen 89 Siehe W. F. Schischkin, „Die Grundlagen der marxistischen Ethik“, Verlag des Instituts für Internationale Beziehungen, 1961, S. 14 15 (russ.). Anmerkung der deutschen Redaktion: Vgl. dazu auch W. Ulbricht, „Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“, a. a. O., S. 4 5; auch P. B. Schulz, „Zur Dialektik von Recht und Moral“, a. a. O., S. 193 197. 171;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 171 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 171) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 171 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 171)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

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