Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 133

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 133 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 133); 7. Das Vertrauen als Mittel der Besserung und Umerziehung Das Vertrauen beruht auf dem tiefen Glauben an den Menschen, darauf, daß jeder Mensch, auch der Rechtsbrecher, irgend etwas Positives und Gutes besitzt, mit dessen Hilfe eine positive Wandlung in der Besserung und Umerziehung erzielt werden kann. Die Erfahrungen der Arbeit mit Verurteilten zeigen, daß Vertrauen das in bestimmtem Maße selbst dem eingefleischtesten Verbrecher erwiesen wird nicht selten das Verlangen hervorruft, dieses Vertrauen auch wirklich zu rechtfertigen. Das Vertrauen wird also auf das vorausgesetzte Vorhandensein bestimmter positiver Eigenschaften bei den Verurteilten auf gebaut. Deshalb ist auch die Anwendung dieses Mittels der Besserung und Umerziehung mit einigem Risiko verbunden. In allen Fällen muß dieses Risiko pädagogisch vertretbar sein. Die Möglichkeit, hier Fehler zu begehen, wird durch ein gründliches Studium der Persönlichkeit der Verurteilten wesentlich verringert. Das Vertrauen, das einem Verurteilten oder einem Verurteiltenkol-lektiv erwiesen wird, hat einen besonderen erzieherischen Effekt, wenn es unter Berücksichtigung der komplizierten pädagogischen Situation im Strafvollzug auch unverhofft angewandt wird. Die praktische Anwendung von Vertrauen ist durch das Strafrecht, aber auch das Strafvollzugsrecht, relativ eng begrenzt. Es ist beispielsweise unmöglich, im Rahmen des Vertrauens eine bedingte vorfristige Entlassung anzuwenden, weil sie nur auf Verurteilte Anwendung finden kann, die ihre Besserung bereits bewiesen haben und volles Vertrauen insofern genießen, nicht erneut straffällig zu werden. Das Gesetz läßt in diesem Falle kein Risiko zu. Die Verlegung in eine andere Strafvollzugseinrichtung kann jedoch im Rahmen des Vertrauens zu den Verurteilten erfolgen, wenn diese sich bereits fest auf den Weg der Besserung begeben haben. Das ist zwar auch ein Risiko, aber es ist lange nicht so groß, denn ein Verurteilter, der dieses Vertrauen nicht würdigt, kann zurückverlegt werden. Die Berücksichtigung der guten Eigenschaften des Menschen, auch der Appell an das Gewissen der Verurteilten, an ihr persönliches Wertgefühl, ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die erzieherische Arbeit im Strafvollzug. In der Praxis wird das Verfahren in der erzieherischen Arbeit mit Verurteilten in Form des Vertrauens unmittelbar den einzelnen Verurteilten oder dem Verurteiltenkollektiv gegenüber angewandt. Das Vertrauen gegenüber einzelnen Verurteilten zeigt sich vor allem in folgenden Formen: Bewegen ohne Begleitposten; Ernennung zu einer Ordnerfunktion, zu Brigadieren, Kulturorganisatoren, Werkstättenleitern oder Einsatz in andere gesetzlich bestimmte Funktionen; 133;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 133 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 133) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 133 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 133)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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