Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 13

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 13 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 13); Vorwort zur deutschen Ausgabe Mit der vorliegenden Übersetzung des Lehrbuches über die sowjetische Strafvollzugspädagogik, das von einem Autorenkollektiv unter der verantwortlichen Leitung von Prof. Dr. jur. B. S. U t j e w -s к i geschaffen wurde, vermittelt die Publikationsabteilung des Ministeriums des Innern den Angehörigen des Organs Strafvollzug spezielle pädagogische Grundlagenkenntnisse auf dem Gebiete des sozialistischen Strafvollzuges.* Das Anliegen und die Bedeutung dieses Lehrbuches für die Tätigkeit des sozialistischen Strafvollzuges in der Sowjetunion ergeben sich eindeutig aus dem Vorwort zur Originalausgabe. Das wesentliche Anliegen der deutschen Übersetzung und ihrer Übergabe an die Angehörigen des Organs Strafvollzug besteht darin, die reichen Erfahrungen der sowjetischen Strafvollzugsrechts- und -erziehungswissenschaftler insbesondere auch auf pädagogischem und psychologischem Gebiet für die Arbeit des sozialistischen Strafvollzuges in der Deutschen Demokratischen Republik nutzbar zu machen. Das ist für die Entwicklung eines sozialistischen Erziehungsstrafvollzuges, wie er durch die Dokumente des sozialistischen Strafrechts vor allem durch das Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz gefordert wird, von ausschlaggebender Bedeutung. Die für die deutsche Fassung Verantwortlichen möchten jedoch mit der Herausgabe dieses nur unwesentlich gekürzten Lehrbuches auf einige besonders zu beachtende Gesichtspunkte vorbemerkend hinweisen : 1. Das Lehrbuch geht in ausführlicher Form auf die Problematik der Strafvollzugspädagogik im Bereich des sowjetischen Strafvollzuges ein. Es stellt also kein Strafvollzugsrechtslehrbuch dar und berücksichtigt demzufolge kaum die Frage der Sicherheit der Strafvollzugseinrichtungen und deren dialektische Einheit und Wechselwirkung mit der Erziehungstätigkeit. 2. Die Erfahrungen des sowjetischen Strafvollzuges auf dem Gebiete der Strafvollzugspädagogik haben für den sozialistischen Strafvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik generelle Bedeutung. Die in diesem Lehrbuch enthaltenen Probleme sind schöpferisch zu nutzen und zu verarbeiten. Dabei sind einige Unterschiedlichkeiten in der Ausgestaltung des Strafvollzuges in diesen beiden sozialistischen Staaten zu berücksichtigen. 3. Zur besseren Verständlichkeit wurden, soweit das vertretbar erschien, die in diesem Lehrbuch verwandten Termini denen des sozialistischen Strafvollzuges in der Deutschen Demokrati- * Vgl. dazu auch Buchholz, „Kollektiv unter Leitung von B. S. Utjewski Besserungsarbeitspädagogik“, Staat und Recht (1968) 1, S. 141-147. 13;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 13 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 13) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 13 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 13)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Auf der Grundlage der Verordnung können gegen Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig Berichterstattungen veranlassen oder durchführon und nicht für eine solche Tätigkeit befugt waren, Ordnungsstrafen von, bis, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Geheimnisschutzes, der Zuarbeit von gezielten und verdichteten Informationen für Problemanalysen und Lageeinschätzungen und - der Aufdeckung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe.

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