Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 129

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 129 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 129); Umerziehung untrennbar verbunden, wobei seine Anwendung die strafende Seite verstärkt. In den Strafvollzugseinrichtungen wird der Zwang grundsätzlich im Zusammenhang mit anderen Methoden vor allem in Verbindung mit der Überzeugung angewandt. Dabei gibt es folgende Formen : die kategorische Forderung; die Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Heranziehung zur disziplinären oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit ; die Bestrafung; der moralische Zwang durch gemeinschaftliche öffentliche Beratung. Jede dieser Zwangsarten hat im Einzelfall und allgemein vorbeugende Bedeutung. Damit die Anwendung der Methode des Zwanges einen größtmöglichsten Effekt ergibt, ist es unerläßlich, nachfolgende Regeln zu beachten : Unter einer kategorischen Forderung sind ein Befehl oder eine Anordnung zur Ausführung einer bestimmten Tätigkeit oder zur Einhaltung spezieller Bestimmungen oder aber auch zum Unterlassen von Handlungen Verbote zu verstehen. Die kategorische Forderung, die zu einer Tätigkeit und zur Ausführung nützlicher Handlungen anregt, aktiviert die Willenseigenschaften der Verurteilten, lenkt ihre Tätigkeit sinnvoll und mobilisiert das Gefühl. Aber auch in den Fällen, wo kategorische Forderungen in Form von Verboten erhoben werden, soll im Endergebnis nicht Ruhe und Tatenlosigkeit erreicht werden, sondern es wird damit die Lenkung der Willensstärke in eine nützliche Bahn beabsichtigt. Indem die Verurteilten verstehen, daß sie für Widersetzlichkeiten gegen einen Befehl zur disziplinarischen oder strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden können, wird ein solcher Befehl auch entgegen dem Wunsche der Verurteilten unter Zwang ausgeführt. Die kategorische Forderung in Form eines Befehls oder Verbots wird besser erfüllt, wenn sie von den Verurteilten bewußtseinsmäßig erfaßt wird. Deshalb muß der kategorischen Forderung im Regelfall eine zielstrebige Überzeugungsarbeit über die Notwendigkeit der Einhaltung der bestehenden Ordnung vorausgehen. Die Verwarnung mit dem Hinweis auf die Möglichkeit einer Heranziehung zur disziplinären oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit stellt sich die Aufgabe, Rechtsverletzungen der Verurteilten vorzubeugen. Undisziplinierten Verurteilten wird klar gemacht, daß sie bei Abweichungen von der Erfüllung der Forderungen des Regimes, 9 129;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 129 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 129) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 129 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 129)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der betreffenden Diensteinheiten zur Realisierung der Aufgaben des Strafverfahrens und zur Durchsetzung der umfassenden Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten; die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung festgelegt und konkrete, abrechenbare Maßnahmen zu ihrer Erreichung eingeleitet und die häufig noch anzutreffenden globalen und standardisierten Festlegungen überwunden werden; daß bei jedem mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter in den Untersuchungshaftanstslten, besonders in denen es konzentrier zu Beschwerden, die vermeidbar waren, kommt, zu leisten. Schwerpunkte der Beschwerdetätigkeit der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der auch rechtswidrige Kontakte zu um Informationen über den Untersuchungshsft-vollzug zu erhalten.

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