Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 109

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 109 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 109); zu befassen, ihre individuellen Besonderheiten zu verstehen und auf dieser Grundlage die richtigen Methoden des Einwirkens auf sie auszuwählen. Das ist eine der wesentlichsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Besserung und Umerziehung. Dabei ist es unerläßlich, zu wissen, daß die gleichen pädagogischen Methoden auf die Menschen unterschiedlich wirken können. Deshalb ist es auch für das Erreichen positiver Resultate in der Erziehung erforderlich, alle Methoden unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten der Verurteilten anzuwenden. Die individuelle Behandlung ist eines der wichtigsten pädagogischen Prinzipien, die die gesamte Arbeit der Strafvollzugseinrichtungen durchdringt. Dabei ist es erforderlich, im Erziehungsprozeß der Verurteilten alle Methoden der Besserung und Umerziehung anzuwenden, die Methode des Zwangs ebenso wie die der Überzeugung und Förderung. Die individuelle Behandlung ist ein unerläßlicher Bestandteil der Erziehungsarbeit mit allen Verurteilten, sowohl mit denen, die sich auf dem Wege der Besserung befinden und das auch bereits bewiesen haben, als auch mit denen, die das Regime, die Disziplin und Ordnung in den Strafvollzugseinrichtungen verletzen. Es trifft aber auch auf solche Verurteilten zu, die sich gewöhnlich durch nichts von der Masse der übrigen unterscheiden. Diese nach den Worten A. S. Makarenkos sogenannten „Mittleren“, die die Erzieher scheinbar am wenigsten „beunruhigen“, erfordern besonders deshalb eine individuelle Behandlung, weil sie die Hauptmasse der Verurteilten darstellen und die Gefahr besteht, daß sich ein Teil von ihnen bei ungenügender individueller Behandlung den Ordnungsverletzern zuwendet. Die Erfahrungen der Anwendung der individuellen Behandlung in der Besserung und Umerziehung der Verurteilten zeigen als unabdingbar notwendige Erfordernisse: 1. die Verurteilten ständig und gründlich zu studieren, um sie allseitig kennenzulernen; 2. die Besonderheiten der Persönlichkeit jedes Verurteilten einzuschätzen und bei der Festlegung von Maßnahmen für die Besserung und Umerziehung zu berücksichtigen; 3. in der Erziehung der Verurteilten immer die Methoden, Mittel und Verfahren anzuwenden, die den größten Effekt versprechen; 4. eine ständige Analyse der Ergebnisse der Erziehungsarbeit zu sichern und auf ihrer Grundlage notwendige Korrekturen vorzunehmen. Das Prinzip der individuellen Behandlung der Verurteilten setzt ein entsprechendes Wissen und Können der Erzieher voraus, das Verhalten der Verurteilten und die Ursachen dazu richtig einzuschät- 109;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 109 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 109) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 109 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 109)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . dargelegten Erkenntnisse den Angehörigen der Linie Staatssicherheit zu vermitteln.

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