Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 105

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 105 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 105); überzeugt zu sein, die gestellten Ziele zu erreichen und die gesamte Arbeit auf dieses Ziel einzustellen. Folgt der Erzieher einem solchen Prinzip, bewahrt er die Besserung und Umerziehung der Verurteilten vor Selbstlauf, Spontanität und Ideenlosigkeit; führt er diesen Prozeß zielgerichtet und organisiert. 3. Die enge Verbindung des Prozesses der Besserung und Umerziehung mit der Arbeit und mit dem Leben Arbeit und Erziehung sind untrennbar. Sie stellen einen einheitlichen Prozeß der Vervollkommnung der Persönlichkeit dar. Außerordentlich groß ist der Einfluß der Arbeit auf die Besserung und Umerziehung der Verurteilten. In Übereinstimmung mit der sowjetischen Gesetzgebung über die Besserungsarbeit ist die Arbeit die Grundlage ihrer Umerziehung. Vor den Strafvollzugseinrichtungen steht die Aufgabe, die Verurteilten moralisch, psychologisch und praktisch auf die produktive Tätigkeit vorzubereiten, sie zu nützlichen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu erziehen. Das erfordert, den Verurteilten eine ehrliche Einstellung zur Arbeit, die Liebe zur Arbeit, Gewöhnung an die Arbeit zum Wohle der Gesellschaft, Sparsamkeit sowie Sorge um die Erhaltung und Vergrößerung des gesellschaftlichen Reichtums anzuerziehen, die erforderlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten herauszubilden und sie mit Fachkenntnissen auszurüsten. Die Spezifik der Arbeit der Verurteilten in den Strafvollzugseinrichtungen offenbart sich darin, daß die Arbeit streng geregelt ist, nicht nur nach dem Arbeitsrecht, sondern auch nach dem Strafvollzugsrecht. Einerseits ist die Arbeit der Verurteilten wie die Arbeit aller Sowjetmenschen eine gesellschaftlich nützliche Arbeit, die sie zur Initiative erzieht. Andererseits aber verläuft sie unter den Bedingungen des Strafvollzuges, der die Anwendung des Arbeitszwangs gestattet. Es existieren eine Reihe von Besonderheiten in der Regulierung der Arbeit der Verurteilten. So verläuft ihre Arbeit unter besonderen Aufsichtsbedingungen, die Möglichkeit einer Berufswahl für die Verurteilten ist begrenzt, ein Teil ihres Arbeitsentgeltes wird für die Erhaltung der Strafvollzugseinrichtung einbehalten, die Verurteilten erhalten keinen Jahresurlaub, und die Arbeitszeit wird nicht auf das Dienstalter angerechnet. Der erzieherische Einfluß der Arbeit im Prozeß der Besserung und Umerziehung der Verurteilten ist also von einer Reihe besonderer Bedingungen abhängig. Die Arbeit hat aber vor allem dann eine erzieherische Bedeutung, wenn sie auf die Vergrößerung des gesellschaftlichen Eigentums ausgerichtet ist. Dabei ist es sehr wichtig, die Verurteilten mit der 105;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 105 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 105) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 105 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 105)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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