Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik 1969, Seite 104

Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 104 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 104); Kommunistische Zielstrebigkeit und Parteilichkeit sind unvereinbar mit Schablone und Schematismus in der Erziehungsarbeit, unvereinbar mit dem formalen Herangehen an die Sache der Umerziehung und Besserung der Verurteilten. Das Prinzip der kommunistischen Zielstrebigkeit und Parteilichkeit verwirklichen heißt, Schaffenskraft bei der Erziehungsarbeit unter den Verurteilten zu zeigen, ständig die progressiven Erfahrungen zu studieren und zu verallgemeinern und mutig alles Wertvolle und Progressive in die Praxis der pädagogischen Tätigkeit einzuführen. Das ist die unmittelbare parteiliche Pflicht jedes Erziehers der Strafvollzugseinrichtungen. Den Geist der Parteilichkeit in die erzieherische Arbeit hineintragen heißt, den konsequenten Kampf gegen unpolitische Einstellungen und kleinbürgerliche Denkweise sowie gegen Erscheinungen nihilistischen Verhaltens zu den Idealen und Errungenschaften des Sozialismus führen. Dieses Prinzip erfordert, die Ergebnisse der Besserung und Umerziehung der Verurteilten vom Gesichtspunkt der Ideologie und der Politik der kommunistischen Partei ständig einzuschätzen sowie Betrügereien und Prahlerei mit erreichten Erfolgen nicht zuzulassen. Das Prinzip der kommunistischen Zielstrebigkeit und Parteilichkeit setzt schließlich den tiefen Glauben des Erziehers an die Kraft der Erziehung, an die Möglichkeit, die gestellten Ziele der Besserung und Umerziehung der Verurteilten zu erreichen, voraus. Die Spezifik des pädagogischen Prozesses besteht darin, daß Erziehungsresultate durch die allmähliche Entwicklung der Eigenschaften einer Persönlichkeit erreicht werden. Dieses Werden verläuft unter Gesetzen, die für die Psyche charakteristisch sind. Das bedeutet, daß sich die positiven Charakterzüge der Persönlichkeit der Verurteilten nicht plötzlich, nicht sofort herausbilden. Ebenso verschwinden die negativen Eigenschaften nicht sofort. Deshalb sind Geduld, Ausdauer, Standhaftigkeit und Beharrlichkeit seitens des Erziehers erforderlich. Sicherlich können in einzelnen Fällen auf diese oder jene Maßnahmen des Einwirkens auch unmittelbare Reaktionen erfolgen; in der Regel aber erfordert die Herausbildung von beharrlichen und dauerhaften Charakterzügen, Ansichten und Überzeugungen eine lange Zeit. Fehlerhaft verfahren die Erzieher, die, nachdem sie zwei bis drei Monate mit Verurteilten gearbeitet haben und eine Wandlung zum Guten noch nicht feststellen konnten, auf-geben und sie als „unverbesserlich“ einstufen oder ihre unbegründete Versetzung in eine andere Vollzugsabteilung oder in eine andere Strafvollzugseinrichtung anstreben. Das Prinzip der kommunistischen Zielstrebigkeit und Parteilichkeit erfordert demzufolge, daß der Erzieher genau wissen muß, welche Nah- und Endziele er sich stellt, welche Persönlichkeitsmerkmale er den Verurteilten anerziehen will. Dazu gehört, von der Möglichkeit 104;
Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 104 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 104) Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Seite 104 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 104)

Dokumentation: Lehrbuch der Strafvollzugspädagogik [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1969, Ministerium des Innern, Publikationsabteilung (Hrsg.), 1. Auflage, 1969 (Lb. SV-Pd. DDR 1969, S. 1-384). Zur Beachtung! Diese Ausarbeitung trägt den Charakter interner Fachliteratur und darf nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Titel der Originalausgabe: ИСПРАВИТЕЛЬНО-ТРУДОВАЯ ПЕДАГОГИКА, Herausgegeben als Lehrbuch von der Hochschule des Ministeriums des Innern der UdSSR, Moskau 1967. Hauptautoren: Kapitel I: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel II, III, IV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Kapitel V: N. M. Romanenko, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel VI: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel VII: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi, А. P. Jewgrafow; Kapitel VIII, XV, XVII: А. P. Jewgrafow; Kapitel IX: I. S. Osipоw; Kapitel X: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XI: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski; Kapitel XII: A. I. Marzew, Kandidat der Rechtswissenschaft W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XIII: P. M. Losev und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XIV: Dozent W. P. Artamonow; Kapitel XVI: N. N. Tschernоw; Kapitel XVIII: Dozent L. W. Bagri-Schachmatow; Kapitel XIX: N. I. Woloschin, Kandidat der Rechtswissenschaft Dozent I. W. Schmarow; Kapitel XX: N. N. Arisоw, Kandidat der Rechtswissenschaft M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft; Kapitel XXI: Dozent S. A. Astemirow; Kapitel XXII: M. M. Deinenko und W. F. Piroshkov Kandidaten der päd. Wissenschaft; Kapitel XXIII: M. M. Deinenko, Kandidat der päd. Wissenschaft А. P. Jewgrafow; Kapitel XXIV: W. F. Piroshkov, Kandidat der päd. Wissenschaft W. I. Monachow; Leiter des Autorenkollektivs: Prof. Dr. jur. B. S. Utjewsкi; Wissenschaftlich-redaktionelle Beratung: Kandidat der päd. Wissenschaft W. F. Piroshkov (verantwortlicher Redakteur), Prof. Dr. jur. B. S. Utjewski und Kandidat der päd. Wissenschaft M. M. Deinenko. Übersetzt aus dem Russischen von einem Übersetzerkollektiv des Ministeriums des Innern. Verantwortlich für die deutsche Fassung: Dozent Dr. jur. Hans Haubenschild Diplom jurist Hermann Bodenburg Heinrich Mehner. Redaktionsschluß der deutschen Übersetzung: 30. April 1969.

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren bedingt die Untersuchung der Anforderungen an die Kontrolle der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ein vielschichtiger und vielfältiger Prozeß ist, der an die Leiter aller Ebenen in der Linie hohe persönliche Anforderungen stellt.

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