Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 640

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 640 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 640); Die Nachtat bleibt straflos, wenn sie gegen das richtet gewesen und die Objektsgefährdung nicht we worden ist (sogenannte straflose Nachtat). Der Dieb zerstört die durch die Haupttat (Diebsl Betrug usw.) erlangten Sachen (die gestohlenen Кг schlachtet und verzehrt). Die Ausnutzung und Verwertung der Verbreche durch die Haupttat mitbestraft. Ist hingegen durch die Nachtat ein anderes Obje oder hat sich die Objektsverletzung wesentlich ve\ strafbar (Tatmehrheit mit Haupttat). Der Täter entwendet aus einem HO-Laden eine { kauft sie an einen gutgläubigen Dritten, der sie s geben muß. Es liegt ein Betrug gegenüber dem К gestohlenen Sache kein Eigentum erworben werden 3. Die Bestrafung der mehrfachen Gesetzesverletzr Der Täter ist für jedes Verbrechen verantwortlic Der Urteilstenor muß in diesen Fällen lauten: wird wegen Diebstahls von persönlichem Eigentun: Verletzung nach den §§ 242, 223, 74 StGB zu muß lauten : „Der Angeklagte wird wegen Kör] mehrheit mit Beleidigung nach den §§ 223, 185, urteilt“ ; oder : „Der Angeklagte wird wegen No nach den §§ 177, 74 StGB zu verurteilt.“ Im Unterschied zur Tateinheit ist aus jedem ver Strafe zu bilden (sogenannte Einzelstrafen). Je Einzelstrafen ist dabei folgendermaßen zu verfahre a) Nach § 74 Abs. 1 StG-В (in Verbindung mit mehreren zeitigen Zuchthaus- und Gefängnis straf ei zu bilden. Die Gesamtstrafe ist durch Ver schärf um Höhe schwersten verwirkten Einzelstrafe zu bilde Einzelstrafe wird als Einsatzstrafe bezeichnet ( StGB Asperationsprinzip oder Prinzip der Schi strafe). Der Täter hat z. B. zwei selbständige VerbrecJ werden zwei Einzelstrafen von einem Jahr Zucht 640;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 640 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 640) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 640 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 640)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft der Erfüllung der Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat und gewährleisten muß, daß Inhaftierte sicher verwahrt und keine das Strafverfahren gefährdende Handlungen begehen können, beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage der bestehenden Ordnung zur Organisierung und Durchführung der militärisch-operativen Sicherung von Objekten im Staatssicherheit und unter Berücksichtigung der Gesamt Spezifik des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit zu erlassen, in der die Aufgaben und Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

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