Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 631

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 631 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 631); Sonderfall der Subsidiarität liegt im Verhältnis zwischen § 153 StGB und § 154 StGB vor. § 153 StGB (falsche uneidliche Aussage) ist im Verhältnis zu § 154 StGB (Meineid) subsidiär, wenn die dem Meineid vorausgehende falsche Aussage später im gleichen Verfahren beschworen wird. Aus der Entstehungsgeschichte des § 153 StGB ergibt sich, daß er nur zur Anwendung kommen soll, wenn die vorsätzliche Falschaussage nicht beschworen wird.2 Subsidiarität ist schließlich immer dann gegeben, wenn ein Gesetz seine hilfsweise Anwendung ausdrücklich vorschreibt und nur die Handlungen erfassen will, die nicht nach einem anderen Gesetz schwerer zu bestrafen sind. Die zur Regelung des Wirtschaftsablaufs erlassenen Gesetze der Volkskammer oder Verordnungen des Ministerrates, die auf § 9 WStVO verweisen, erklären in der Regel, daß § 9 nur dann anzuwenden ist, wenn nicht nach anderen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirkt ist (z. B. § 63 VO über die Pflichtablieferung und den Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse vom 10. November 1955); ähnlich die §§ 139 b, 145 d, 245a Abs. 2, 265a StGB). bc) Eine Strafrechtsnorm wird von einer anderen Strafrechtsnorm konsumiert (aufgezehrt), wenn ihr Tatbestand in dem Tatbestand der anderen Strafrechtsnorm begrifflich enthalten ist und die Gesellschaftsgefährlichkeit und moralisch-politische Verwerflidhkeit der Objektsverletzung von ihr mit erfaßt wird. Die vom Tatbestand der konsumierten Straf rechtsnorm charakterisierte Handlung ist im konkreten Fall kein selbständiges Verbrechen, sondern lediglich ein Teil der Ausführung eines qualitativ anderen Verbrechens. Der Raub (§ 249 StGB) konsumiert die Strafrechtsnormen der §§ 240 (bzw. 241) und 242 StGB, deren Tatbestände begrifflich im Tatbestand des Raubes enthalten sind. Die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in Zueignungsabsicht und die Gewaltanwendung gegen eine Person bzw. die Bedrohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben bilden jeweils einen Teil der Ausführungshandlung eines qualitativ anderen Verbrechens, nämlich des Raubes, wenn sie zeitlich Zusammentreffen und in einem bestimmten inneren Zusammenhang stehen. Ebenso konsumiert der § 252 StGB die §§ 242 und 240 StGB, der § 253 StGB den § 240 StGB und der § 243 Ziff. 3 die §§ 123 und 303 StGB usw. bd) Gesetzeseinheit liegt auch dann vor, wenn eines der in Betracht kommenden Gesetze im Verhältnis zu den anderen verletzten Gesetzen 631 2 s. Urteil des OLGjErfurt vom 20. 5. 1952, Neue Justiz, 1952, Nr. 9, S. 421.;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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