Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 582

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 582 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 582); StGB für Verbrechen, die auf Gewinnsucht beruhen, auf einhunderttausend D-Mark erweitert. Darüber hinaus läßt auch §27c StGB eine Überschreitung dieser gesetzlichen Höchstgrenze im konkreten Einzelfall zu, sofern bestimmte Bedingungen vorliegen (vgl. unten b). Ungeachtet dieser allgemeinen Regelung der Grenzen der Geldstrafe kann jedoch in strafrechtlichen Einzelgesetzen auch eine höhere Geldstrafe oder sogar Geldstrafe in unbeschränkter Höhe angedroht werden (vgl. zur letzteren z. B. § 8 Abs. 1 Eriedensschutzgesetz, § 13 WStVO sowie die §§ 396, 404, 405 Abs. 2 RAO). Wie bei der Gefängnisstrafe ist auch bei der Geldstrafe die gesetzliche Mindestgrenze problematisch. Eür die Anwendung geringerer Geldstrafen oder gar von Geldstrafen in der Nähe oder Höhe des gesetzlichen Mindestmaßes gilt deshalb soweit sie nicht Übertretungsstrafen sind sinngemäß das bereits oben über die Unzweckmäßigkeit kurzfristiger Freiheitsstrafen Ausgeführte.5 Geldstrafen derartigen geringen Umfanges entsprechen, besonders wenn sie als Hauptstrafe verhängt werden, nicht der Gesellschaftsgefährlichkeit, wie sie eine Handlung auf-weisen muß, um ein Verbrechen darzustellen und als solches bestraft zu werden. An Stelle von Geldstrafen solch minimalen Umfanges ist gemäß der Strafpolitik unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates entweder wegen mangelnder Gesellschaftsgefährlichkeit der Handlung freizusprechen oder wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO (a. Fass.) das Verfahren einzustellen. b) Für die Bemessung der Geldstrafe stellt § 27 c StGB den Grundsatz auf, daß einerseits die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen sind, andererseits jedoch die Strafhöhe das von ihm für die Verbrechensbegehung empfangene Entgelt oder den aus seinem Verbrechen gezogenen Gewinn übersteigen soll (das gesetzliche Höchstmaß darf sogar, falls es hierzu nicht ausreicht, überschritten werden). Diese Bestimmung, die im Zuge der sogenannten Strafrechtsreform-bewegung in das Strafgesetzbuch eingeführt worden ist und einen bescheidenen Ausdruck „bürgerlicher Sozialpolitik“ darstellt, ist widerspruchsvoll und gibt der Strafpraxis unserer demokratischen Gerichte nur ungenügende Anleitung. Bei ihrer Anwendung ist deshalb von folgenden Gesichtspunkten auszugehen: ba) Die Geldstrafe muß in den durch die konkrete Schwere der Tat gezogenen Grenzen ihrer Höhe nach für den Verurteilten eine spürbare, empfindliche Belastung seiner materiellen Lage darstellen, um ihren Zwang und ihre erzieherische Wirksamkeit zur Geltung zu bringein. So ist z. B. die Verhängung einer Geldstrafe von ein- oder mehreren hundert D-Mark gegen einen Bäckermeister, der große Mengen des ihm zur Herstellung von Backwaren für die Bevölkerung zugewiesenen Meh-les zum Mästen mehrerer Schweine verwandt und den im freien Verkauf der Schweine erzielten Erlös zur Anschaffung eines Pkw benutzt hat, weder der gesellschaftlichen Gefährlichkeit und Verwerflichkeit dieser 5 s. S. 571 dieses Lehrbuches. 582;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 582 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 582) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 582 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 582)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und die auftretenden spezifischen Probleme ihrer strafrechtlichen Bekämpfung Diskussionsbeitrag der НА Zu den Angriffen auf die: sozialistische Volkswirtschaft und zur weiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren Erfordernisse und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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