Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 562

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 562 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 562); Gesetz, das Strafverfahren, die Verhängung der Strafe für das begangene Verbrechen durch das Gericht im konkreten Einzelfall, der Vollzug der Strafe und nicht zuletzt auch die Aufklärungsarbeit der Justizorgane und gesellschaftlichen Organisationen über die Strafgesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates, über bestimmte Strafprozesse u. ä. (z. B. in Form von Justiz-Ausspracheabenden, öffentlichen Versammlungen, populärwissenschaftlichen Lektionen, Rundfunk- und Pressekommentaren u. a. m.). Daraus ergibt sich die praktisch wichtige Schlußfolgerung, daß die Strafverfolgungsorgane ebenso sorgfältig wie die gesetzgebenden Organe bei der gesetzlichen Festlegung von Strafen unter prinzipiellen Gesichtspunkten in jeder einzelnen Strafsache prüfen müssen, welche speziellen Ziele bei der Bestrafung des begangenen Verbrechens im Vordergrund stehen, welche konkreten, insbesondere ideologischen Bedingungen für die Erreichung dieser Straf-ziele jeweils gegeben sind, mit welchen Strafen und anderen Mitteln diese Ziele unter den gegebenen Bedingungen erreicht werden können und wie auf Grund dieser Feststellungen das Strafverfahren vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden muß. Nicht zuletzt hängt die erfolgreiche Verwirklichung der Strafziele auch von den Strafmitteln d. h. also vom Strafensystem ab, mit denen sie unmittelbar angestrebt werden. § 23 Das Strafensystem Literatur: I. Andrejew / L. Lernell / J. Sawicki, Das Strafrecht der Volksrepublik Polen, Allgemeiner Teil, S. 205 bis 222 ; W. Heinrich, Zuchthaus und Gefängnis oder Einheitsstrafe?, Neue Justiz, 1947, Nr. 2, S. 29ff. ; K. Köhler, Die produktive Arbeit im Strafvollzug, Neue Justiz, 1955, Nr. 6, S. 182ff.; E. Leim, Der Vollzug von Freiheitsstrafen an Jugendlichen, Neue Justiz, 1954, Nr. 4, S. 107ff.; J. Lekschas / J. Renneberg, Über die Prinzipien der Strafzumessung, Neue Justiz, 1953, Nr. 24, S. 768 bis 769; H. Poelchau, Arbeit statt Strafe?, Neue Justiz, 1948, Nr. 9, S. 191 ff.; M. D. Schargorodski, Fragen der Strafe im Entwurf des Strafgesetzbuches der UdSSR, Rechts wissenschaftlicher Informationsdienst, 1955, Nr. 13, Sp. 365 ff. 562;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 562 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 562) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 562 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 562)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Einweisung von Inhaftierten in Krankenhäuser Inhaftierte, deren ordnungsgemäße Behandlung in den Krankenrevieren der Abteilung nicht erfolgen kann, sind in Absprache mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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