Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 551

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 551 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 551); Die Verteidigung der neuen, volksdemokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegenüber diesen reaktionären Kräften der Gesellschaft ist eine historische Notwendigkeit, die unvermeidlich zum vollständigen Sieg des werktätigen Volkes über die untergehenden Elemente der Gesellschaft führen wird. Daß unsere demokratische Staatsmacht diese Unterdrückungsfunktion der Strafe mit Erfolg zu meistern versteht, beweisen die bekannten Strafprozesse vor dem Obersten Gericht und den Bezirksgerichten der Deutschen Demokratischen Republik, durch die bisher zahlreiche Mitarbeiter der verschiedensten westdeutschen und ausländischen imperialistischen Agenten- und Spionageorganisationen wie z. B. der KgU, der sogenannten freiheitlichen Juristen, des BDJ, der Gehlenorganisation, des Nato-Geheimdienstes u. v. a. m. unschädlich gemacht, diesen Organisationen selbst empfindliche Schläge versetzt und darüber hinaus nicht wenigen Agenten die Lust zur Fortsetzung ihrer verbrecherischen Wühlarbeit genommen worden ist. Diese unbestreitbaren Tatsachen zeigen, daß für die unter unseren Juristen vereinzelt noch vertretene Auffassung, daß die Strafe in der Deutschen Demokratischen Republik ausschließlich eine Erziehungsmaßnahme sei, kein Raum ist. Das bedeutet andererseits natürlich nicht, daß bei uns die Strafe vorrangig ein Instrument der Unterdrückung darstellt oder sich gar in dieser Zielsetzung erschöpft. Die Repression ist eine zwar notwendige und unentbehrliche, aber deshalb keineswegs die dominierende Funktion der vom Arbeiter-und-Bauern-Staat angewandten Strafen. Abgesehen von den großen Erfolgen des demokratischen Strafvollzuges und dem rapiden Rückgang der Kriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik tritt das allein schon in der Tatsache in Erscheinung, daß wie die Statistik des Ministeriums der Justiz ausweist der Anteil der ihrer Schwere nach über drei Jahre Freiheitsentziehung hinausgehenden (d. h. also vorwiegend auf repressive Ziele gerichteten) Strafen in den Jahren 1955 und 1956 nur etwa 5o/0 sämtlicher von den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik ausgesprochenen Strafen beträgt und weitaus überwiegend auf Verbrechen gegen die Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht entfällt. Folglich ist es notwendig, der Erziehungsfunktion, die der Strafe des volksdemokratischen Staates darüber hinaus und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sogar in erster Linie innewohnt, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und Klarheit über ihren Inhalt zu gewinnen. 551;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 551 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 551) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 551 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 551)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

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