Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 535

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 535 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 535); des Volkes“ aussprechen, das nur unter den Bedingungen der Arbeiterund-Bauern-Macht durch den Staat repräsentiert wird. Umgekehrt entlarvt diese Erkenntnis aber auch die Heuchelei und Demagogie, mit der in den kapitalistischen Staaten „Im Namen des Volkes“ Strafen verhängt werden. Aus dem staatlichen Charakter der Strafe ergibt sich aber noch eine weitere, speziell juristisch wichtige Folgerung. Alle anderen, nichtstaatlichen Zwangsmaßnahmen, die gegen einen Verbrecher ergriffen werden (wie z. B. Notwehr gegenüber dem Verbrecher oder vorläufige Festnahme durch einen Bürger, Disziplinarmaßnahmen gesellschaftlicher Organisationen oder von Betrieben gegenüber Personen, die Verbrechen verübt haben, u. ä.), können nicht als Kriminalstrafen angesehen werden und vermögen deshalb eine solche auch nicht zu ersetzen. Die Tatsache, daß der Verbrecher etwa vom Angegriffenen in Notwehr schwer verletzt, aus seinem Betrieb fristlos entlassen, aus einer gesellschaftlichen Organisation ausgeschlossen oder ähnlichen gesellschaftlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen worden ist, darf wie das mitunter noch geschieht weder von den Strafverfolgungsorganen, noch von anderen Institutionen oder Betrieben, aber auch nicht von den Bürgern grundsätzlich als ein Umstand angesehen werden, der eine gerichtliche Bestrafung überflüssig macht. Aus dem gleichen Grunde kann man auch nicht die gesellschaftlichen Reaktionsweisen der klassenlosen Urgesellschaft auf Störungen ihrer Lebensbedingungen als Strafen ansehen, wie das von der bürgerlichen Strafrechtslehre durchweg getan wird. Diese unterscheiden sich gerade durch ihren rein gesellschaftlichen, nichtstaatlichen Charakter qualitativ von der Strafe in der Klassengesellschaft, die stets wenn auch in verschiedenen Formen der Verfügungsgewalt des Staates unterlegen hat. Auch durch diese unzulässige Identifizierung leugnet die bürgerliche Lehre, daß der staatliche Charakter der Strafe eines ihrer Wesensele-mente darstellt. Der staatliche Charakter der Strafe erlangt jedoch noch unter einem anderen, rechtspolitisch sehr wichtigen Gesichtspunkt Bedeutung. Über die Strafe, die eine der einschneidendsten und schärfsten Zwangsmaßnahmen des Staates dar stellt, dürfen im Interesse der Wahrung der Rechte der Bürger und der Gesetzlichkeit nur besondere, durch Verfassung oder Gesetz generell bestimmte Staatsorgane verfügen. Das betrifft sowohl die Androhung der Strafe für die Begehung bestimmter verbrecherischer Handlungen als auch die Verhängung der Strafe für 535;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 535 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 535) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 535 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 535)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuch.ungsh.aftvollzuges und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung, der gegen die Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrund-tätigkeit in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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