Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 533

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 533 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 533); fortschrittliche Holle zu spielen (und sie können in dieser Form unter den Bedingungen des Imperialismus der Erhaltung der bürgerlichen Gesetzlichkeit dienen); doch soweit sie direkt oder indirekt die Vernichtung des Gegners und die Hache propagierten und die Sühne bzw. Vergeltung auf die „Schuld“, den „rechtsbrecherischen Willen“ und die Gesinnung bezogen, dienten sie der Hechtfertigung des Strafterrors des Ausbeuterstaates, insbesondere auch der Blutjustiz des* Naziregimes. Gegenwärtig sind sie eine der ideologischen Methoden, mit denen der sich ständig verschärfende Justizterror gegen Kommunisten, Sozialdemokraten und andere fortschrittliche und demokratische Kräfte in Westdeutschland verschleiert und in den Augen der Bevölkerung moralisch gerechtfertigt werden soll. Der reaktionäre und zugleich unwissenschaftliche Kern der Sühne-und Vergeltungstheorie besteht ob ihren Vertretern bewußt oder nicht darin, daß durch sie der Klassencharakter der Strafe geleugnet und der herrschenden Ausbeuterklasse selbst freie Hand in der rücksichtslosen Ausübung der Strafgewalt gewährleistet wird. Es widerspräche dem Wesen der vom Arbeiter-und-Bauern-Staat gebrauchten Strafen, wenn ihre Verhängung mit nichtssagenden und ausschmückenden Hinweisen auf „gerechte Sühne“ u. ä. motiviert würde. Damit würden die realen Gründe und Ziele der Strafe nicht ausgesprochen, sondern entstellt, und den Werktätigen, aber auch den Straforganen selbst würde der Blick für die Healitäten und Notwendigkeiten des Kampfes gegen das Verbrechen getrübt. II. Die spezifischen Eigenschaften der Strafe 1. Die Strafe als staatliche Zwangsmaßnahme Die Strafe ist zunächst dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Zwangsmaßnahme unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates ist. Die Geschichte des Strafrechts und die Wirklichkeit beweisen unwiderlegbar, daß die Kriminalstrafe stets und das gilt ebenso für die Strafe des Ausbeuterstaates, auch wenn das von der bürgerlichen Strafrechtslehre bisweilen verleugnet und verschleiert wird eine durch staatliche Organe zur Anwendung gebrachte Zwangsmaßnahme ist, also staatlichen Charakter trägt. Daraus folgt, daß das Wesen einer jeden Strafe durch den Typus des Staates bestimmt wird, der sie anwendet. Somit 533;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 533 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 533) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 533 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 533)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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