Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 518

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 518 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 518); Ill. Sonstige gesetzlich geregelte Rechtfertigung sgründe 1. Das Recht zur vorläufigen Festnahme Nach § 152 StPO ist jedermann befugt, eine Person auch ohne richterlichen Haftbefehl vorläufig festzunehmen, wenn sie auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und wenn sie der Flucht verdächtig ist oder ihre Personalien nicht sofort festgestellt werden können. Diese Vorschrift ist eine notwendige Ergänzung zum Notwehrrecht. Eine eventuell notwendige Gewaltanwendung bei der vorläufigen Festnahme muß sich an die Grenzen des Erforderlichen und Zweckmäßigen halten. Hierfür können die Intensität der verbrecherischen Handlung und die Erschwerung oder Unmöglichkeit einer weiteren Verfolgung gewisse Anhaltspunkte bieten. Eine Verletzung strafrechtlich geschützter Objekte zur Ermöglichung oder gelegentlich einer vorläufigen Festnahme wird nicht durch § 152 Abs. 1 StPO gerechtfertigt. Um einen fliehenden Brandstifter festzunehmen, überfährt A. rücksichtslos ein auf der Straße spielendes Kind. Sein Handeln wird nicht durch § 152 StPO gerechtfertigt. Die Rechtfertigung einer Handlung durch § 152 StPO setzt voraus, daß die gemäß § 152 StPO zur vorläufigen Festnahme berechtigenden objektiven Umstände im konkreten Fall tatsächlich vorliegen und subjektiv auch Motiv des Handelns des Festnehmenden sind. So liegt z. B. eine vorläufige Festnahme im Sinne des § 152 StPO nicht vor, wenn A. den B., den er in seiner Wohnung bei einem Einbruchs-diebstahl ertappt, eigenmächtig für längere Zeit in den Keller sperrt, um sich so eine persönliche Genugtuung zu verschaffen. Das Recht auf vorläufige Festnahme wird dadurch begrenzt, daß der von einem Bürger Festgenommene unverzüglich den staatlichen Organen zu übergeben ist. Nimmt der Festnehmende irrtümlich das Vorliegen von Umständen an, die gemäß § 152 StPO zur vorläufigen Festnahme berechtigen, so wird sein Verhalten nicht durch § 152 StPO gerechtfertigt; es ist wie bei der Putativ-Notwehr nach den Grundsätzen des § 59 StGB über den Irrtum zu beurteilen. 518;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 518 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 518) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 518 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 518)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung unverzüglich dem Leiter des Haftkrankenhauses Staatssicherheit Berlin zu melden, der die weiteren Maßnahmen festlegt. Einweisung von Inhaftierten in Einrichtungen des staatlichen Gesundheitswesens bedürfen der Genehmigung des Leiters der entsprechenden Diensteinheit, Der Objektkommandant ist davon in Kenntnis zu setzen. Der Besitzer des Fahrzeuges hat sich vor dem Befahren des Dienstobjektes in der Objektkommandantur zu melden. Angehörige der bewaffneten Organe Studenten Schüler Lehrlinge Rückkehrer Zuziehende ohne Beschäftigung sonst. Personen Rentner und Hausfrauen Strafgefangene nach der Tätigkeit. :. Personen, Personen -A, Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Grenze insges. Personen, Ungarische Bulgarien Rumänien soz. Staaten nicht festgel. Personen Personen Personen Personen Personen Person,sozialistisches Ausland insgesamt Personen, Riehtrückkehr aus dem kap, Ausland Grenzbereich noch nicht festgelegt Personen, Insgesamt beabsichtigten, ihren Grenzdurchbruch über die Jugoslawien zu vollziehen und zwar von: Ungarische Personen Bulgarien Personen Rumänien Personen Transitwege Westberlin Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen, Personen Personen, aller Beschuldigt beabsichtigten, einen Grenzdurchbruch nach der Jugoslawie zu vollziehen. Von den Tätern, die über andere sozialistische Staaten in die gelangen wollten, konnten noch auf dem Gebiet der festgenommen werden; versucht, zu Fuß die Grenzsicherungsanlagen nach der nach Westberlin zu überwinden.

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