Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 486

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 486 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 486); Verbrechen vor, so kann die Strafe doppelt ermäßigt werden. Die obere Strafgrenze wird durch diese Bestimmung nicht berührt. Die gesetzliche Regelung der Strafbarkeit der Beihilfe gestattet es dem Gericht, den tatsächlichen Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und der moralisch-politischen Verwerflichkeit der Beihilfe bei der Strafzumessung richtig zu berücksichtigen. Ob und in welchem Maße das Gericht von der Strafmilderung die ebenso wie bei der Strafbarkeit des Versuchs nicht obligatorisch ist Gebrauch macht, hängt von allen objektiven und subjektiven Umständen des Verbrechens ab. Im Fall der versuchten Beihilfe zum Verbrechen kann das Gericht unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Einzelfalles die Strafe nach pflichtgemäßem Ermessen mildern oder von Strafe absehen (§ 49 a Abs. 3 StGB). Demgemäß ist das Gericht an die Grundsätze der Strafmilderung nach § 44 StGB nicht gebunden. Das Gericht kann den allgemein gültigen Mindeststrafrahmen unterschreiten oder es kann völlig von Strafe absehen. In Anwendung der Lehre vom materiellen Verbrechensbegriff können auch die Untersuchungsorgane die Verfolgung einer derartigen Handlung wegen Fehlens der Gesellschafts -gefährlichkeit einstellen. C. ALLGEMEINE FRAGEN DER BETEILIGUNG Z. Die Feststellung der individuellen Schuld Sind mehrere Personen an einer Tat beteiligt, so ist gemäß § 50 Abs. 1 StGB „jeder ohne Rücksicht auf die Schuld des anderen nach seiner Schuld strafbar“. Es ist allgemein imerheblich und unbeachtlich, wie ein Beteiligter seinen Tatbeitrag und die Art seiner Mitwirkung juristisch qualifiziert. Erheblich ist aber die Kenntnis oder Unkenntnis derjenigen Tatsachen, die für die Annahme oder Verneinung einer bestimmten Beteiligungsform bedeutsam sind. So ist es z. B. bei der mittelbaren Täterschaft entscheidend, ob der Täter die Umstände gekannt hat, die den Tatmittler zum Werkzeug der Verbrechensausführung gemacht haben. Ist dem Beteiligten die Unzurechnungsfähigkeit der anderen Person nicht bekannt gewesen, so kann er nicht als mittelbarer Täter bestraft werden. Unter Beachtung der objektiven und subjektiven Umstände des 486;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 486 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 486) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 486 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 486)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die immer auch die Entscheidung einschließen muß, welche konkrete Straftat der das Ermittlungsverfahren begründendeVerdacht betrifft. Aus der Bestimmung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei diesem Geschehen run eine Straftat handelt, das heißt, daß die objektiven und subjektiven Merkmale eines konkreten Straftatbestandes verletzt wurden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen -wurde. Schwerpunkt bildeten hierbei Ermittlungsverfahren wegen Stral taten gemäß Strafgesetzbuch und gemäß sowie Ermittlungsverfahren wegen Straftat! gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Staatsfeindlicher Menschenhandel und andere Angriffe gegen die Staatsgrenzen Militärstraftaten Straftaten mit Waffen, Munition und Sprengmitteln Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von und Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte für Oahre. Die Angeklagten waren im Herbst Lodz arbeitsteilig durch ihren.

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