Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 484

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 484 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 484); der Täter vom beendeten oder nichtbeendeten Versuch zurückgetreten ist. Es ist vielmehr erforderlich, daß der Gehilfe durch eigenes Handeln die Voraussetzungen für die Anwendung des persönlichen Strafaufhebungsgrundes erfüllt hat. Für die tätige Reue bei versuchter Beihilfe zum Verbrechen gelten die bei der Anstiftung dargelegten Grundsätze entsprechend (§ 49a Abs. 4 StGB). b) Der Exzeß des Täters und die sogenannte notwendige Teilnahme sind bei der Beihilfe im wesentlichen ebenso wie bei der Anstiftung zu behandeln; deshalb kann auf die dort gemachten Ausführungen verwiesen werden. c) Für die Abgrenzung der Beihilfe von der Mittäterschaft ist unter Beachtung des gesetzlichen Tatbestandes die objektive Rolle der Beteiligten maßgebend. Sofern der Beteiligte an der Ausführung des Verbrechens mitgewirkt hat, ist er als Mittäter strafrechtlich verantwortlich. Hat der Beteiligte dagegen die Ausführung des Verbrechens nur unterstützt, ohne selbst an der Ausführung teilgenommen zu haben, so ist zu untersuchen, ob er sich als Gehilfe strafrechtlich verantwortlich gemacht hat. Die vorsätzliche und arbeitsteilige Verwirklichung des Verbrechens ist demzufolge nicht das einzige Kriterium für die Annahme der Mittäterschaft und für die Verneinung der Beihilfe. А., В., C. und D. planen, in einem privaten Handelsgeschäft einen Diebstahl zu begehen. Den Diebstahl begehen sie in folgender Weise: A. bittet den ihm bekannten Schlossermeister X., die Tür des Geschäftes mit einem Nachschlüssel zu öffnen, wobei er erklärt, das Geschäft gehöre seinem Freunde B. und B. habe den Schlüssel verloren. X., der keinen Verdacht schöpft, öffnet dem B. die Tür. B. entwendet, nachdem X. sich wieder entfernt hat, aus dem Geschäft eine Reihe von Wertgegenständen. C. steht in der Zeit vor dem Haus Wache. Gleichzeitig nimmt er die Gegenstände entgegen, die ihm B. aus einem Fenster heraus-reicht, um sie in einem für den Abtransport mitgebrachten Wagen zu verladen. D. hält sich in der gleichen Zeit an der nächsten Straßenkreuzung auf, um die beiden Komplicen bei Gefahr rechtzeitig warnen zu können. A., B. und C. haben den Nachschlüsseldiebstahl als Mittäter ausgeführt (§§ 243, 47 StGB). A. ist mittelbarer Täter. B. und C. sind unmittelbare Täter. C. ist deshalb als Mittäter strafrechtlich verantwortlich, weil er durch seine Mitwirkung an der Wegnahme unmittelbar beteiligt gewesen ist. D. ist dagegen Gehilfe (§§ 243, 49 StGB) ; er ist selbst nicht unmittelbar an der Ausführung des Verbrechens beteiligt gewesen. 484;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 484 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 484) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 484 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 484)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner wurde verzichtet, da gegenwärtig entsprechende Forschungsvorhaben bereits in Bearbeitung sind.

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