Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 443

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 443 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 443); / tätige Keue übenden Person aufgehoben. Die übrigen Beteiligten an dem Verbrechen bleiben, wenn sie nicht am Eücktritt bzw. an der tätigen Eeue selbst beteiligt gewesen sind, strafbar. Eücktritt und tätige Eeue werden daher auch als 'persönliche Strafaufhebungsgründe bezeichnet. Die Strafbefreiung wegen Eücktritts und tätiger Eeue erstreckt sich nach § 46 StGB nur auf das versuchte Verbrechen. Wird mit der Versuchshandlung zugleich ein anderes Verbrechen vollendet, so bleibt die Strafbarkeit wegen dieses anderen (vollendeten) Verbrechens bestehen. Schlägt z. B. der Täter einen Menschen mit einem Knüppel nieder, um ihn dann zu berauben, und gibt er aus Furcht vor den Folgen seiner Tat sein Vorhaben auf, so wirkt der Eücktritt zwar hinsichtlich der Anwendung der §§ 249 ff. StGB, nicht aber hinsichtlich der vollendeten gefährlichen Körperverletzung (§ 223a StGB). C. DIE VOE В ЕЕ EI TUN G EINES VEEBEECHENS Die Vorbereitung ist dasjenige Stadium der Entwicklung eines Verbrechens, in dem der Handelnde Voraussetzungen bzw. günstige Bedingungen für eine spätere Ausführung des geplanten Verbrechens schafft, ohne mit der Ausführung selbst zu beginnen. Vorbereitungshandlungen sind nach den Grundsätzen des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Eepublik generell nicht strafbar. Sie dürfen nur dann bestraft werden, wenn sie durch eine spezieEe Strafrechtsnorm ausdrücklich fün iStnafbar erklärt worden sind. Im geltenden Eecht der Deutschen Demokratischen Eepublik ist § 7 des Gesetzes zum Schutze des Friedens der einzige Fall, in dem Vorbereitungshandlungen schlechthin unter Strafe gestellt werden. Vorbereitungshandlungen nach dieser gesetzlichen Bestimmung sind tatbestandsmäßige verbrecherische Handlungen. Auch Vorbereitungshandlungen zu anderen Verbrechen sind in einem mehr oder minderen Grade gefährlich und verwerflich. Das geltende Strafrecht läßt jedoch grundsätzlich sämtliche Vorbereitungshandlungen straflos. Ausnahmen davon bestehen nur insofern, als durch die Strafgesetze ein begrenzter Kreis Handlungen, die im Vergleich zu anderen Verbrechen eine Vorbereitung darstellen würden, als selbständige Verbrechen unter Strafe gestellt sind, 443;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr sind nur mit Genehmigung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig.

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