Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 442

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 442 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 442); War der Erfolg nicht abwendbar, so ist tätige Eeue ausgeschlossen. Allerdings wird, ein ernsthaftes Bemühen des Täters zur Abwendung des Erfolges bei der Strafzumessung strafmildernd zu berücksichtigen sein. Brittens setzt tätige Eeue voraus, daß der Täter den Erfolg freiwillig abgewendet hat, d. h. nicht zur Erfolgsabwendung durch die Umstände gezwungen worden ist. Schließlich darf viertens die Tat noch nicht entdeckt worden sein. Entdeckt ist die Tat, wenn andere Personen als die am Verbrechen Beteiligten (und bei einem versuchten Gewaltverbrechen die unmittelbar betroffenen Personen) von dem Verbrechen Kenntnis genommen haben. Die formale Voraussetzung, daß die Tat noch nicht entdeckt sein darf, führt jedoch in vielen Fällen zu rechtspolitisch untragbaren Ergebnissen. Straflosigkeit wegen freiwilliger Abwendung des verbrecherischen Erfolges, in der sich eine endgültige Aufgabe des verbrecherischen Entschlusses ausdrückt, sollte nach den demokratischen Grundsätzen unseres Strafrechts auch dann eintreten, wenn die Tat zwar entdeckt war, der Täter aber in Unkenntnis dessen den Erfolg freiwillig durch eigene Tätigkeit abgewendet hat. So müßte entsprechend dem Wortlaut des § 46 Ziff. 2 StGB auch in folgenden Fällen bestraft werden: Der Täter stößt mit TötungsVorsatz einen Nichtschwimmer in einen Fluß, rettet aber, von Reue gepackt, sein Opfer vor dem Ertrinken. Die Tat wird von einem vierzehnjährigen Kind beobachtet. Jemand versucht, einen anderen zu betrügen. Zunächst gelingt ihm die Irrtumserregung. Am nächsten Tage jedoch erkennt er die Verwerflichkeit seines Handelns und will deshalb die Vermögens Verfügung durch Aufklärung des Getäuschten verhindern. Dieser hat aber die Täuschung inzwischen selbst bemerkt. Die Straflosigkeit solcher Fälle, ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 46 Ziff. 2 StGB, wohl aber aus den allgemeinen Grundsätzen über den nachträglichen Wegfall der Strafbarkeit.17 3. Eücktritt und tätige Eeue bewirken Straflosigkeit nur für denjenigen Beteiligten an einem Verbrechen, der vom Versuch zurückgetreten ist bzw. tätige Eeue geübt hat. Durch Eücktritt oder tätige Eeue wird nicht allgemein der verbrecherische Charakter der Versuchshandlung, sondern nur die Strafbarkeit der zurücktretenden oder 17 vgl. S. 527 f. dieses Lehrbuches. 442;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 442 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 442) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 442 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 442)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aufgeklärt; gegenseitig teilweise mit sehr hohem Arbeitsaufwand erar-beitete Materialien als Grundlage für weitere offensive, operative und rechtliche Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

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