Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 424

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 424 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 424); So sollte z. B. der Versuch, ein soeben geborenes, aber gleich nach der Geburt verstorbenes Kind zu töten, wegen angeblicher „Untauglichkeit des Objekts“ straflos bleiben. Der Fehler dieser Lehre vom untauglichen Versuch die auch heute noch von einigen Juristen in der Deutschen Demokratischen Kepublik vertreten wird liegt in der metaphysischen Verabsolutierung der Umstände des verbrecherischen Handelns, die die Vollendung des Verbrechens unmöglich gemacht haben. Die Tatsache, daß das konkrete Verhalten im Einzelfall nicht zur Vollendung des Verbrechens geführt hat, kann die Gefährlichkeit des Versuchs nicht aufheben. Andernfalls wäre jeder Versuch zur Vollendung des Verbrechens „untauglich“, denn es treten immer Bedingungen auf, die die Vollendung des Verbrechens unmöglich machen. Bei der Beurteilung einer verbrecherischen Handlung ist es nicht gestattet, einzelne Umstände, die die Vollendung des Verbrechens gehindert haben, derart einseitig hervorzuheben, daß von ihnen allein die Gesellschaftsgefährlichkeit des Handelns abhängig gemacht wird. Ein versuchter Kindesmord, der fehlgeschlagen ist, weil die Täterin nicht bemerkt hat, daß das Kind bereits während der Geburt verstorben ist, oder weil die Täterin zur Tötung unzulängliche Mittel eingesetzt hat, ist nicht minder gefährlicher als ein Mordversuch, der an der Wachsamkeit unserer Staatsorgane oder einzelner Bürger gescheitert ist. In beiden Fällen liegt, da der Täter mit der Ausführung eines auf die Vollendung des Verbrechens gerichteten verbrecherischen Handelns begonnen hat, eine Verletzung strafrechtlich geschützter gesellschaftlicher Verhältnisse und der daraus resultierenden Bechts-pflichten vor. Der konkrete Versuch eines Verbrechens muß wie jedes Verbrechen gesellschaftsgefährlich sein. Die Gesellschaftsgefährlichkeit eines versuchten Verbrechens richtet sich zunächst nach dem Grad der Gefährlichkeit des Verbrechens, dessen Vollendung der Täter beabsichtigt hat. Wäre die vollendete Tat wegen Geringfügigkeit und mangels schädlicher Folgen nicht g es ellschafts gefährlich, so entfällt auch der verbrecherische Charakter der versuchten Tat. * So ist z. B. der Versuch, einen geringwertigen Gegenstand, etwa eine Bockwurst oder Schachtel Zigaretten, zu entwenden, kein Verbrechen und daher nicht zu bestrafen. Solchen Handlungen muß jedoch wegen ihrer moralischen Verwerflichkeit mit gesellschaftlichen Erziehungsmitteln begegnet werden. 424;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 424 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 424) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 424 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 424)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit der SioherungstaaBnahaen der Abteilung XX? aufmerksam machen, ohne dabei die gesamte Breite der umfassenden Zusammenarbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit bei der Sicherung von Beweismaterial im Aufnahmeprozeß - Einige während . Auf nahftf?p rozesses zu beachteu; nsyclogische Probleme i?f. Die Dokumentierung der Ergebnisse des Aufnahmeprozesses.

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