Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 380

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 380 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 380); vorgestellten Zieles hin. Er umfaßt alle dem Verbrecher bekannten objektiven Bedingungen, unter denen er das Verbrechen begeht. Das Vorliegen des Willenselementes ist in jedem Einzelfall zu prüfen, was z. B. für die Abgrenzung des Vorsatzes von der bewußten Fahrlässigkeit wichtig ist. 2. Die Arten des Vorsatzes Je nach der konkreten Ausgestaltung der Zielsetzung des Täters und den sich daraus ergebenden Besonderheiten der Willensbildung werden zwei Arten des Vorsatzes unterschieden: der bedingte und der unbedingte Vorsatz. Diese Verschiedenheiten ergeben sich aus den Motiven und Wünschen, die zu einer bestimmten Zielsetzung führen, und den besonderen Bedingungen, unter denen der Täter dieses Ziel verwirklicht. a) Unbedingter Vorsatz (oft aber unrichtig auch direkter Vorsatz genannt) liegt vor, wenn Bewußtsein und Wille uneingeschränkt auf die Verwirklichung des Verbrechens gerichtet gewesen sind. In diesem Fall hat der Täter die objektiven Tatumstände gekannt und sie zum bewußten und gewollten Ziel seines Handelns gemacht. In der Regel ist das Verbrechen das unmittelbare Ziel seiner Handlung gewesen. A. setzt sich das Ziel, das Wohnhaus des B. anzuzünden, um den B., mit dem er in Streit lebt, zu schädigen. Unbedingter Vorsatz ist auch dann gegeben, wenn der Täter das eingetretene verbrecherische Resultat als unvermeidliche Begleiterscheinung seines geplanten Handelns vorausgesehen und sich trotz dieser Erkenntnis zu der Handlung entschlossen hat. Das ist z. B. der Fall, wenn der im oben erwähnten Beispiel genannte A. die Brandstiftung begeht, obwohl er weiß, daß in dem Haus ein einjähriges Kind eingeschlossen ist und keine Möglichkeiten zur Rettung des Kindes vor dem Feuertod bestehen. Diese Erscheinungsform des unbedingten Vorsatzes liegt bereits an der Grenze zum bedingten Vorsatz b) Bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter das eingetretene verbrecherische Resultat als mögliche Begleiterscheinung seines geplanten Handelns vorausgesehen und sich trotz dieser Erkenntnis auch unter 380;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen zu gewährleisten: die konsequente Durchsetzung der von dem zuständigen Staats-anwalt Gericht efteilten Weisungen sowie anderen not- ffl wendigen Festlegungen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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