Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 373

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 373 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 373); gesetzlichen Tatbestand gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, erfordert. Unter den Tatumständen sind diejenigen objektiven Momente des begangenen Verbrechens zu verstehen, die durch die Merkmale eines bestimmten Tatbestandes als wesentliche (strafbegründende oder straferhöhende) Kriterien der objektiven Seite, des Gegenstandes und des Objekts des Verbrechens hervorgehoben werden. Solche objektiven Verbrechensmerkmale sind z. B. nach § 1 Abs. 1 Ziff. 2 WStVO : die Gefährdung der Durchführung der Wirtschaftsplanung oder der Versorgung der Bevölkerung; Gegenstände, die wirtschaftlichen Leistungen zu dienen bestimmt sind; die Entziehung oder Tauglichkeitsminderung solcher Gegenstände im Hinblick auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch; der Kausalzusammenhang zwischen einer solchen Handlung und der Gefährdung der Wirtschaftsplanung oder der Versorgung der Bevölkerung. Weitere Hinweise, insbesondere auf den Willen des Verbrechers, sind im § 59 StGB nicht enthalten. Das heißt jedoch nicht, daß die bloße Kenntnis der zu verwirklichenden objektiven Merkmale für die vorsätzliche Schuld ausreicht. In jedem Fall muß ein entsprechender Wille vorhanden sein, zumal auch das Verhältnis zwischen Willen und Zwecksetzung des Verbrechers unterschiedlich sein kann. Aus diesem Umstand ergeben sich zwei Arten des Vorsatzes, der unbedingte Vorsatz und der bedingte Vorsatz. Die Unterscheidung zwischen bedingtem und unbedingtem Vorsatz ist zwar nicht entscheidend für die Tatbestandsmäßigkeit der Handlung und stellt auch keine Graduierung des Vorsatzes nach seiner Schwere dar, doch ist sie außerordentlich wichtig für die Abgrenzung zwischen den beiden Schuldformen Vorsatz und Fahrlässigkeit. a) Im Hinblick auf das Bewußtseinselement des Vorsatzes ist allgemein folgendes zu beachten. rBeim Vorsatz hat sich der Verbrecher ein bestimmtes gefährliches und verwerfliches Ziel gesetzt, dessen Verwirklichung einem gesetzlichen Verbrechenstatbestand entspricht. Dazu gehören notwendigerweise auch Vorstellungen darüber, wie dieses Ziel verwirklicht werden soll. Diese Vorstellungen können dem Tun oder Unterlassen des Verbrechers vorausgehen, müssen jedoch zumindest während der Verbrechensbegehung vorhanden sein. Allgemein ausgedrückt, beim Vorsatz muß das Bewußtsein des Täters alle jene objektiven Umstände der von ihm begangenen Handlung umfaßt haben, 373;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 373 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 373) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 373 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 373)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und veranschaulicht in beeindruckender Weise den wahrhaft demokratischen Charakter der Tätigkeit und des Vorgehens der Strafverfolgungsorgane in den sozialistischen Staaten, Die Notwendigkeit dieser Auseinandersetzung resultiert desweiteren aus der Tatsache, daß Ermittlungshandlungen, wie zum Beispiel bestimmte Untersuchungsexperinente, zur Nachtzeit durchgeführt und gesichert werden müssen. Diese Orte sind deshalb durch verdeckt oder offen dislozierte Sicherungskräfte zu sichern, in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Mittel und Methoden der Untersuchungsarbeit dazu beizutragen, feindliche Zentren uod Kräfte zu verunsichern, Widersprüche beim Gegner aufzuspüren und zu nähren.

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