Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 359

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 359 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 359); so hat er sich wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB zu verantworten. Eine pflichtvergessene Krankenschwester achtet nicht darauf, daß ein ihr anvertrauter Säugling nicht satt wird. Es tritt Unterernährung ein, die zum Tode des Säuglings führt. Hier liegt gleichfalls fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB vor. bd) die Stellung innerhalb der Familie und im Rahmen anderer dauernder oder zeitweiliger Beziehungen zwischen mehreren Personen, Den Eltern obliegt u. a. die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen. Diese Pflicht entspringt bereits der tatsächlichen Beziehung zum Kind und wird darüber hinaus gesetzlich bestimmt durch die §§ 1627 bis 1634 BGB und die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955.15 Wenn eine Mutter es z. B. unterläßt, ihr Neugeborenes zu nähren, um sich auf diese Weise des unerwünschten Kindes zu entledigen, und das Kind verhungert, dann liegt Totschlag oder u. U. auch Mord vor (§§ 211 oder 212 StGB). be) die Stellung des Bürgers als Eigentümer, Besitzer oder Gewahrsamsinhaber von Gegenständen, Ein Grundstückseigentümer hat die Pflicht, die baupolizeilichen Vorschriften zu beachten. Wenn er z. B. eine schadhafte Mauer- seines Grundstückes nicht ausbessern läßt, so daß die Mauer einstürzt und einen Straßenpassanten verletzt, ist er wegen fahrlässiger Körperverletzung im Sinne des § 230 StGB verantwortlich. Ein Hundebesitzer ist verpflichtet, darauf zu achten, daß sein Hund, von dem er weiß, daß er bissig ist, nicht fremde Menschen anfällt. Wenn er seinen Hund frei herumlaufen läßt und nichts dagegen unternimmt, daß sein Hund andere Menschen anfällt, und sich womöglich noch über den Schneid seines Hundes freut, dann hat er sich ggf. wegen vorsätzlicher Körperverletzung gemäß § 223 StGB zu verantworten. bf) die durch vorangegangenes Tun geschaffene Gefahrenlage. Während es in den bisher behandelten Fällen für die Begründung der Handlungspflicht gleichgültig ist, ob der abzuwendende, den Verbrechensgegenstand beeinträchtigende Vorgang durch den Verbrecher selbst, durch Dritte oder durch Naturereignisse verursacht worden ist, kann für den einzelnen Bürger eine Erfolgsabwendungspflicht aus einer Gefahrenlage erwachsen, die durch ihn entstanden ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Gefahrenlage auf rechtswidrige oder rechtmäßige Weise, bewußt oder unbewußt herbeigeführt worden ist. 359 ie GBl. I, S. 849.;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 359 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 359) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 359 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 359)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Transporte maßgeblichen spezifischen Arbeitsmittel, wie es die Transportfahrzeuge darstellen, besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Als wesentliche Qualitätskriterien müssen hierbei besonders der Ausbau und die Spezifizierung der muß mit entscheidend dazu beitragen daß den perspektivischen Anforderungen an die Erhöhung der Sicherheit, Qualität und Effektivität der Transporte entsprochen wird. Dazu ist es erforderlich, das System der Außensicherung, die Dislozierung der Posten, so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden, die Kräfte der AuBensicherung der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Seite. Zur Bedeutung der Rechtsstellung inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland und zu einigen Problemen und Besonderheiten bei der Absicherung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und deren Bezugsbereichen. Zu einigen mobilisierenden und auslösenden Faktoren für feindliche Aktivitäten Verhafteter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit sowie diese hemmenden Wirkungen.

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