Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 359

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 359 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 359); so hat er sich wegen fahrlässiger Tötung gemäß § 222 StGB zu verantworten. Eine pflichtvergessene Krankenschwester achtet nicht darauf, daß ein ihr anvertrauter Säugling nicht satt wird. Es tritt Unterernährung ein, die zum Tode des Säuglings führt. Hier liegt gleichfalls fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB vor. bd) die Stellung innerhalb der Familie und im Rahmen anderer dauernder oder zeitweiliger Beziehungen zwischen mehreren Personen, Den Eltern obliegt u. a. die Pflicht, für die Person des Kindes zu sorgen. Diese Pflicht entspringt bereits der tatsächlichen Beziehung zum Kind und wird darüber hinaus gesetzlich bestimmt durch die §§ 1627 bis 1634 BGB und die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. November 1955.15 Wenn eine Mutter es z. B. unterläßt, ihr Neugeborenes zu nähren, um sich auf diese Weise des unerwünschten Kindes zu entledigen, und das Kind verhungert, dann liegt Totschlag oder u. U. auch Mord vor (§§ 211 oder 212 StGB). be) die Stellung des Bürgers als Eigentümer, Besitzer oder Gewahrsamsinhaber von Gegenständen, Ein Grundstückseigentümer hat die Pflicht, die baupolizeilichen Vorschriften zu beachten. Wenn er z. B. eine schadhafte Mauer- seines Grundstückes nicht ausbessern läßt, so daß die Mauer einstürzt und einen Straßenpassanten verletzt, ist er wegen fahrlässiger Körperverletzung im Sinne des § 230 StGB verantwortlich. Ein Hundebesitzer ist verpflichtet, darauf zu achten, daß sein Hund, von dem er weiß, daß er bissig ist, nicht fremde Menschen anfällt. Wenn er seinen Hund frei herumlaufen läßt und nichts dagegen unternimmt, daß sein Hund andere Menschen anfällt, und sich womöglich noch über den Schneid seines Hundes freut, dann hat er sich ggf. wegen vorsätzlicher Körperverletzung gemäß § 223 StGB zu verantworten. bf) die durch vorangegangenes Tun geschaffene Gefahrenlage. Während es in den bisher behandelten Fällen für die Begründung der Handlungspflicht gleichgültig ist, ob der abzuwendende, den Verbrechensgegenstand beeinträchtigende Vorgang durch den Verbrecher selbst, durch Dritte oder durch Naturereignisse verursacht worden ist, kann für den einzelnen Bürger eine Erfolgsabwendungspflicht aus einer Gefahrenlage erwachsen, die durch ihn entstanden ist. Dabei ist es gleichgültig, ob die Gefahrenlage auf rechtswidrige oder rechtmäßige Weise, bewußt oder unbewußt herbeigeführt worden ist. 359 ie GBl. I, S. 849.;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 359 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 359) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 359 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 359)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere im Rahmen des Klärungsprozesses Wer ist wer?, insbesondere in Zielgruppen des Gegners und Schwerpunktbereichen. Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräf- te, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin.

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