Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 343

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 343 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 343); A. hat mit seinem Kraftwagen den B. angefahren und dabei verletzt. B. stirbt im Krankenhaus. Ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten des A. und dem Tode des B. liegt vor, wenn z. B. durch das Anfahren der Brustkorb des B. eingedrückt und dadurch der Tod herbeigeführt worden ist. Nach dem Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik ist es nicht zulässig, dem handelnden Menschen irgendeinen Schaden oder Gefahrenzustand zuzurechnen und ihn dafür strafrechtlich verantwortlich zu machen, wenn dieser mit seinem Verhalten nicht in ursächlichem Zusammenhang steht. Vielmehr ist der Kausalzusammenhang zwischen dem verbrecherischen Handeln und seinen gesellschaftsgefährlichen Folgen als Bestandteil der objektiven Seite des Verbrechens ein entscheidendes Kriterium der objektiven Zurechnung, und er gehört damit zur objektiven Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Die strenge Beachtung dieses Grundsatzes in der Praxis schließt jede Willkür und Gesinnungsverfolgung aus. b) Die einzelnen Gesetzmäßigkeiten, die durch das Verhalten des Täters zur Wirkung gelangen, bestehen unabhängig von juristischen Erkenntnissen und Gesetzen. Die Strafrechtswissenschaft der Deutschen Demokratischen Republik geht von der marxistisch-leninistischen Erkenntnis aus, daß das Verhältnis von Ursache und Wirkung ein objektiver, unabhängig vom Denken der Menschen existierender realer Zusammenhang der Dinge und Erscheinungen der materiellen Welt und als solcher eine objektive Gesetzmäßigkeit der Entwicklung der sich bewegenden Materie ist. Als gesetzmäßiger Zusammenhang von Ursache und Wirkung zwischen den Erscheinungen ist die Kausalität nur ein Teil des objektiven realen Zusammenhangs. Ursache und Wirkung sind nur Glieder in der Kette der Entwicklung der Materie, in der die Erscheinungen sowohl als Ursache wie auch als Wirkung anderer Erscheinungen fungieren. Zur Erforschung des Kausalzusammenhangs zwischen einzelnen Erscheinungen ist daher deren künstliche Isolierung vom Gesamtzusammenhang erforderlich. Andererseits darf aber auch der Gesamtzusammenhang, in dem sich die zu erforschenden Erscheinungen befinden, nicht außer acht gelassen werden. So ist z. B. bei der Beschädigung einer Maschine in einem volkseigenen Betrieb vom Gesamtzusammenhang, in dem dieses Ereignis steht, zu isolieren. Erst nach der Feststellung des konkreten Kausalzusammenhangs 343;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 343 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 343) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 343 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 343)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage der politisch-operativen und strafrechtlichen Einschätzung eines Aus-gangsmaterials getroffene Entscheidung des zuständigen Leiters über den Beginn der Bearbeitung eines Operativen Vorganges.

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