Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 338

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 338 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 338); 3. Ort und Zeit der Verbrechensbegehung Wie jede menschliche Handlung wird auch das Verbrechen in seinem Wesen durch die Bedingungen von Baum und Zeit beeinflußt. Wird z. B. für die Ausführung eines räuberischen Überfalls auf einen Bürger die Dunkelheit ausgenutzt, so kann das den Grad der Gefährlichkeit und Verwerflichkeit erschwerend beeinflussen. a) In einer Beihe von Tatbeständen werden der Ort oder die Zeit der Verbrechensbegehung als Umstände gekennzeichnet, die aa) eine Handlung erst zu einer verbrecherischen werden lassen, also strafbegründend wirken; so muß z. B. ein Auflauf nach § 116 StGB „auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen“ vor sich gegangen sein; der Hausfriedensbruch nach § 123 StGB erfordert u. a. das Eindringen „in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen“. Andere Bestimmungen weisen gleichzeitig auf einen bestimmten Ort und eine bestimmte Zeit hin, so z. B. verschiedene Vorschriften des Jagdgesetzes über die Jagdausübung zu verbotenen Zeiten und an verbotenen Orten; ab) die Schwere der verbrecherischen Handlung erhöhen und einen erschwerten Fall begründen; so z. B. der Diebstahl auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen usw. (§ 243 Abs. 1 Ziff. 4 StGB ; vgl. auch den schweren Baub gemäß § 250 Abs. 1 Ziff. 2 StGB) ; auf die Zeit der Verbrechensbegehung weisen z. B. die §§ 243 Abs. 1 Ziff. 7 und 250 Abs. 1 Ziff. 4 hin (Diebstahl und Baub zur Nachtzeit) u. a. b) Aber auch wenn die Bedingungen von Ort und Zeit im Tatbestand nicht ausdrücklich fixiert sind, können sie Bichtung und Schwere eines Verbrechens beeinflussen und sind sie im gegebenen Fall deshalb zu prüfen. Für die Einschätzung einer Handlung und damit für die Strafzumessung ist es z. B. bedeutsam, wenn feindliche Elemente zum Schauplatz ihrer Kriegs- und Völkerhetze und faschistischen Provokationen Dörfer und Städte an der Oder-Neiße-Friedensgrenze wählen, um damit die freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem deutschen und dem polnischen Volk zu untergraben und besonders unter der Grenzbevölkerung einen chauvinistischen Bevanchegeist zu entfesseln, oder solche Verbrechen im Gebiet der Demarkationslinie zur Bundesrepublik begehen, um Grenzzwischenfälle zu provozieren. Diese Verbrechen sind in hohem Maße gefährlich und verwerflich und demzufolge streng zu bestrafen. 338;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 338 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 338) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 338 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 338)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und ist für die Zusammenarbeit das Zusammenwirken mit den. am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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