Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 316

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 316 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 316); Die Bedeutung des allgemeinen Objekts für die Einschätzung der Qualität des einzelnen Verbrechens wird auch bei Angriffen gegen das sozialistische Eigentum, das das grundlegende Produktionsverhältnis unserer volksdemokratischen Ordnung und die Quelle des Reichtums der Werktätigen ist, augenscheinlich. Auch verbrecherische Angriffe auf die Persönlichkeit eines Bürgers der Deutschen Demokratischen Republik z. B. sind Anschläge auf die gesamte volksdemokratische Ordnung. Das ökonomische Grundgesetz des Sozialismus charakterisiert das Verhältnis des Arbeiter-und-Bauern-Staates zum Menschen, sein Ziel, die maximale Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse der Gesellschaft. Dieses Ziel schließt notwendig den allseitigen Schutz der Persönlichkeit ein und erhebt die Sorge um den Menschen zum leitenden Prinzip. Die volksdemokratische Ordnung kann sich nur konsolidieren, wenn sie einen allseitigen Schutz des menschlichen Lebens garantiert. Eine Mißachtung der Verhältnisse, die diesen Schutz betreffen, steht in krassem Gegensatz zu dem für den Aufbau des Sozialismus notwendigen Erfordernis der allseitigen Entwicklung der Fähigkeiten und Talente der Menschen, die in ihrer Gesamtheit die zum Sozialismus fortschreitende Gesellschaft ausmachen. In engem Zusammenhang hiermit stehen die Verbrechen gegen die Arbeitskraft. Die Gesetze, die sich auf den Schutz der Arbeitskraft beziehen, bringen die große Bedeutung des Arbeitsschutzes für die Entfaltung und Entwicklung der volksdemokratischen Ordnung zum Ausdruck. Aus diesen Erkenntnissen folgt, daß eine geseUschaftsgefährliche Handlung, mithin ein Verbrechen, nur dann vorliegen kann, wenn die Verletzung eines bestimmten gesellschaftlichen Verhältnisses (z. B. des Eigentums) zugleich auch eine Beeinträchtigung der volksdemokratischen Ordnung und ihrer Rechtsordnung darstellt. So ist die einmalige Entwendung einer Aktentasche voll Briketts o. ä. weder ein Diebstahl noch ein Wirtschaftsverbrechen, wenn sie auch eine amoralische Handlung darstellt. Solche Handlungen begründen lediglich zivil- oder arbeitsrechtliche Folgen.2 Das allgemeine Verbrechensobjekt führt jedoch kein Sonderdasein. Es existiert nur als Gesamtheit der bestehenden Verhältnisse ; d. h. nur über den Anschlag auf ganz bestimmte Klassenverhältnisse, die sogenannten „besonderen Objekte“, kann die volksdemokratische Ordnung und Rechtsordnung angegriffen werden. Davon sind auch die sogenannten Staatsverbrechen nicht ausgeschlossen. Unmittelbar angegriffen wird hier die Klassenherrschaft der Ar- 2 vgl. dazu S. 492 ff. dieses Lehrbuches. 316;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 316 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 316) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 316 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 316)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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