Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 258

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 258 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 258); bb) in der sogenannten Schrecksekunde (bei der das ganze Nervensystem über eine individuell verschieden lange Zeit gehemmt ist), Der Kraftfahrer A. fährt mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h durch eine Straße. Plötzlich läuft 2 m vor seinem Wagen ein Kind, aus einem Torweg kommend, über die Straße. Im ersten Schreck vermag der Kraftfahrer nicht zu reagieren, und er fährt das Kind an. bc) in Affekthandlungen, bei denen sich die Hirnrinde im Zustand der Hemmung befindet. Daraus ergibt sich, daß Affekte (z. B. Wutausbrüche) nur in Ausnahmefällen die Verantwortung des Menschen für sein Handeln aufheben können. „Nur ein psychisch kranker Mensch kann in einem Anfall wahnsinnigen Zornes oder wahnsinniger Wut das klare Bewußtsein verlieren und sich später nicht mehr an das erinnern, was er in dieser Zeit getan hat Die Affekte haben durchaus keine unüberwindliche Macht über den Menschen.“1 Einer Beurteilung von Verhaltensweisen nach 2 a bis c sollten immer gerichtlich-medizinische Gutachten zugrunde gelegt werden. c) durch zeitweilige oder ständige schwere Bewußtseinsstörungen. Hierbei muß es sich um Fälle handeln, in denen die kontrollierende und lenkende Tätigkeit des Gehirns hinsichtlich der Bewegungen des Menschen völlig unterbrochen ist, so z. B., wenn ein Kraftfahrer einen Ohnmachtsanfall erleidet und deswegen die Herrschaft über das Fahrzeug verliert. Die Fälle mangelnder Zurechnungsfähigkeit, bei denen diese Funktion des Gehirns erhalten bleibt, scheiden also aus. Hier wird der Mensch nicht unabhängig von seinem Bewußtsein tätig, und seine strafrechtliche Verantwortlichkeit wird daher aus anderen Gründen2 ausgeschlossen. Von diesen Fällen ist der Fall der actio libera in causa zu unterscheiden. 3 3. Die Bedeutung der Handlungslehre Die Lehre von der Handlung ist für die Erkenntnis der Holle und Aufgaben wie der Grenzen des Strafrechts von überaus großer praktisch-politischer Bedeutung. Das Strafrecht hat die Aufgabe, die gegebene Staats- und Gesellschaftsordnung vor Veränderungen zu schützen, die geeignet sind, sie zu schwächen oder gar zu beseitigen. Ver- 1 В. M. Teplow, Psychologie, Berlin 1953, S. 165 f. 2 vgl. dazu S. 399 ff. dieses Lehrbuches. 3 vgl. dazu S. 402 f. dieses Lehrbuches. 258;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 258 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 258) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 258 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 258)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Untersuc hungshaftanstalt Anforderungen, die Sicherheit und Ordnung bei der Absicherung und Beaufsichtigung von. - Absicherung der weiblichen bei Betreuer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X