Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 188

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 188 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 188); perialisten verbreiteten Behauptungen über den angeblich fehlenden Schutz des persönlichen und privaten Eigentums den Tatsachen widersprechen. e) Auf der Grundlage der neuen sozialistischen Produktionsverhältnisse sind solche Beziehungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens entstanden, die auf die Erhaltung des Lebens und der Gesundheit, die Sicherung der persönlichen Freiheit und die Wahrung der Würde des von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten Menschen gerichtet sind. Diese Beziehungen gewährleisten durch die wirksame Sicherung der unmittelbaren persönlichen Belange des einzelnen Menschen die Entfaltung der schöpferischen Aktivität der Volksmassen in der sozialistischen Gesellschaft. Deshalb muß das Strafrecht notwendigerweise Normen aufweisen, die solche Handlungen für verbrecherisch erklären, die durch Verletzung des Lebens, der Gesundheit, der persönlichen Freiheit und Würde des Bürgers die sozialistischen Verhältnisse des gesellschaftlichen Zusammenlebens verletzen und damit die sozialistische Ordnung und Rechtsordnung gefährden. Diesem Zweck dienen die sanktionierten Strafbestimmungen über Verbrechen gegen die F er-son (z. B. Totschlag, Körperverletzung, Erpressung und Notzucht) und neue Strafrechtsnormen, die insbesondere die Verletzung der Arbeitskraft des werktätigen Menschen für strafbar erklären. Trotz des formal gleichen Wortlauts haben die sanktionierten Bestimmungen einen neuen, sozialistischen Charakter. Sie sind nicht mehr Bestandteil eines Rechts, das wie dargelegt wurde in seiner Gesamtheit eine Ordnung verteidigt, die die Rechte und Interessen der Mehrheit der Bevölkerung auf das schwerste verletzt. Sie werden nicht mehr von einer Justiz angewendet, die die nach kapitalistischem Standpunkt „normalen“ Tötungen und anderen Verletzungen der Interessen der Bürger nicht verfolgt. So erklärt z. B. der westdeutsche Strafrechtslehrer Hans Welzel, daß „Tötungen im Gefolge des ordnungsmäßigen Betriebes sogenannter riskanter Unternehmungen wie Eisenbahnen, Bergwerke, Steinbrüche, Fabriken u. dgl.“ keine Straftaten seien.18 Diese Bestimmungen sind vielmehr Bestandteil eines Strafrechts geworden, das die Errichtung der sozialistischen Ordnung sichert, in der die werktätigen Menschen Träger des gesellschaftlichen Lebens sind und für sich selbst, für die Sicherung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse, tätig werden. Sie werden von einer Justiz angewendet, die alle Verletzungen der Person unterdrückt, welche nicht mehr notwendiger Ausfluß der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung sind, sondern der überlieferten 18 H. Welzel, Das deutsche Strafrecht in seinen Grundzügen, Berlin 1947, S. 35 f 188;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 188 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 188) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 188 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 188)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter aller Ebenen der Linie dieses Wissen täglich unter den aktuellen Lagebedingungen im Verantwortungsbereich schöpferisch in die Praxis umzusetzen. Es geht hierbei vor allem um die wissenschaftlich gesicherten Verfahren und Regeln des logisch schlußfolgernden Denkens. Das Erkenntnisobjekt und das Ziel des Erkenntnisprozesses in der Untersuchungsarbeit und im Strafverfahren - wahre Erkenntni resultate über die Straftat und ihre Umstände sowie andere politisch-operativ bedeutungsvolle Zusammenhänge. Er verschafft sich Gewißheit über die Wahrheit der Untersuchungsergebnisse und gelangt auf dieser Grundlage zu der Überzeugung, im Verlauf der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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