Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 178

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 178 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 178); die aus sich heraus gesellschaftlich gefährliche Handlungen notwendig hervorrufen müssen. Doch gibt es noch verbrecherische Handlungen. Sie werden durch solche Faktoren herbeigeführt, die offensichtlich den sozialistischen Verhältnissen widersprechen. Das sind z. B. die feindlichen Einwirkungen der westdeutschen und ausländischen imperialistischen Agenturen, die in verfassungsfeindlichen, die ökonomischen und politischen Grundlagen angreifenden Aktionen zum Ausdruck gelangen. Das sind z. B. der sozialistischen Ordnung widersprechende Traditionen und Gepflogenheiten wie Habsucht, Korruption, rücksichtsloser Egoismus und Kowdytum, die Überbleibsel der imperialistischen und faschistisch-militaristischen Vergangenheit im Bewußtsein einzelner Bürger sind und in Verhaltensweisen in Erscheinung treten können, die den Kegeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens und der demokratischen Disziplin widersprechen. Gibt es somit auch keine den sozialistischen Verhältnissen immanenten Ursachen für gesellschaftsgefährliche Handlungen, so sind doch noch objektive Umstände vorhanden, die das Entstehen gefährlicher und verwerflicher Taten ermöglichen. Diese Tatsachen muß eine wissenschaftlich bestimmte Politik berücksichtigen. Die Notwendigkeit eines sozialistischen Strafrechts ist weiter dadurch bedingt, daß die genannten Faktoren Handlungen hervorrufen kömien, die in einer solchen gefährlichen Weise in den Ablauf der gesetzmäßigen Entwicklung eingreifen oder in derart bedeutendem Ausmaß die Lebensbedürfnisse der Werktätigen verletzen, daß sie unbedingt verhindert werden müssen. Derartige Verhaltensweisen sind z. B. die durch feindliche Agenturen betriebenen Akte der Diversion, der Sabotage und des Terrors, der Diebstahl und die Unterschlagung zum Nachteil des Volkseigentums und des persönlichen Eigentums, vorsätzliche und fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Notzucht, Verleumdung u. ä. Das sozialistische Strafrecht ist schließlich deshalb notwendig, weil die ideologischen Einwirkungen und anderen Maßnahmen allein nicht ausreichen, derartige Verhaltensweisen zu unterbinden. In erster Linie wird das Begehen gesellschaftsgefährlicher Anschläge durch die allgemeine Politik der Festigung der sozialistischen Ordnung und Kechts-ordnung, durch die allseitige Überzeugungsarbeit der demokratischen Parteien und staatlichen Organe überwunden. Die stets größer werdende Einsicht in die Erforderlichkeiten der gesellschaftlichen Ent- 178;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 178 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 178) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 178 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 178)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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