Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1957, Seite 167

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Seite 167 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 167); Diese Bestimmungen waren darauf gerichtet, den nominellen Mitgliedern der Hitlerpartei die gleichberechtigte Teilnahme am Aufbau zu ermöglichen, dagegen die ehemaligen aktiven Faschisten, Militaristen und Personen, die Kriegs verbrechen begangen hatten, zur Verantwortung zu ziehen. Für die Durchführung dieser Verfahren wurden die Strafkammern der Landgerichte für zuständig erklärt, so daß der strenge Standpunkt der Gesetzlichkeit gewährleistet wurde. Durch eine gewissenhafte Beachtung dieser Grundsätze unterschied sich die Becht-sprechung der Gerichte in Ostdeutschland wesentlich von den Entnazifizierungsverfahren in Westdeutschland, die sich faktisch gegen die nominellen Mitglieder der Hitlerpartei richteten, während die aktiven Faschisten, Militaristen und Kriegsverbrecher durch willkürliche Entscheidungen von Spruchkammern nicht zu der notwendigen Verantwortung gezogen wurden. Um das gesetzlich festgelegte Ziel der „Bestrafung von Kriegsverbrechern, Nationalsozialisten, Militaristen und Industriellen, welche das nationalsozialistische Regime gefördert haben“, und der „vollständigen und endgültigen Vernichtung , des Nationalsozialismus und Militarismus“ zu verwirklichen, wurden durch Befehl Nr. 201 die einzuleitenden Verfahren den Gerichten übergeben. Die Gerichte hatten streng zwischen aktiven Faschisten, Militaristen und nominellen Mitgliedern zu unterscheiden. Eine allgemeine Überprüfung der nichtaktiven Mitglieder der Nazipartei wurde ausdrücklich gesetzlich für unzulässig erklärt. Ihnen wurde sofort das passive Wahlrecht verliehen; alle Bestimmungen über eine Beschränkung ihrer politischen und bürgerlichen Rechte wurden aufgehoben. Dagegen wurden Kriegs- und Naziverbrecher, Mitglieder verbrecherischer Naziorganisationen, führende Persönlichkeiten des Naziregimes und andere aktive Faschisten und Militaristen erfaßt, registriert und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Es handelte sich dabei nicht um Entnazifizierungsverfahren, sondern um echte Strafverfahren.5 In den anglo-amerikanischen Besatzungszonen dagegen wurde auf der Grundlage eines Meldesystems die Bevölkerung erfaßt. Alle, die nach der Auswertung der Meldebogen unter eine Bestimmung der Direktive Nr. 38 fielen, wurden registriert und von besonderen Spruchkammern überprüft. Dadurch wurden die Verfahren auf Jahre hinaus verzögert. Weiter wurde mit der Überprüfung der Hauptbelasteten und der schwerer Belasteten begonnen, so daß gerade die Minder belasteten am längsten auf ihre Wiedereinreihung in das allgemeine politische Leben warten mußten. Die Durchführung der Verfahren in außergerichtlichen Spruchkammern, in denen zum Teil mit den Faschisten und Militaristen sympathisierende und mit 167 5 vgl, OGSt, Band 1, S, 270,;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1957, Deutsches Institut für Rechtswissenschaft, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957 (Lb. Strafr. DDR AT 1957, S. 1-710). Eine Gemeinschaftsarbeit; Gesamtbearbeitung und Redaktion: Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg; Verfasser: Dr. Erich Buchholz § 24; Udo Dressier §§ 12 und 13; Wilfried Friebel § 25; Hans Fritzsche §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Gerats §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer § 20; Walter Krutzsch § 21; Dr. Gerhard Kühling §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas §§ 14 und 19; Prof. Gerhard Pchalek § 18 Abschn. II. 3, § 23 Abschn. II. 2e, § 25 Abschn. III und § 27; Prof. Dr. Joachim Renneberg § 17 Abschn. B II, §§ 22, 23 und 26.

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen, politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität und sonstigen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, für die objektive Informierung zentraler und örtlicher Parteiund Staatsorgane und für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft gewährten Rechte genutzt, um die Zielstellung der Untersuchungshaft zu gefährden oder sie für andere Zwecke zu mißbrauchen, sind den betreffenden Verhafteten vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze zu qes taltenDas erfordert auch ständig zu prüfen, ob durch das Vorgehen des Untersuchunqsführers Wirkungen entstehen, die den Beschuldigten zu falschen Aussagen veranlassen können.

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