Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 68

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 68 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 68); partikulär zersplitterten gesetzten Rechts in der Entscheidung des Einzelfalles den Ausschlag gaben. Carpzows Werke werden dadurch charakterisiert, daß sie eine blutige und grausame Bestrafung insbesondere der Majestäts- und Religionsverbrechen befürworteten (er selbst hat 250 bis 300 Todesurteile gefällt). Die von ihm vorgeschlagenen Strafen waren auf Unschädlichmachung der Verbrecher und auf Einschüchterung der Bevölkerung gerichtet. Er war ein Apologet der willkürlichen Bestrafung und des Instituts des sogenannten exceptionellen Verbrechens, bei dem der Beweis zum Zwecke einer leichteren Verbrechens Verfolgung entfallen sollte. Protestantische Orthodoxie und krassester Aberglauben lagen seinen Rechtsansichten zugrunde, mit denen er eine scharfe Verfolgung der Fleischesverbrechen und vornehmlich eine rücksichtslose Bestrafung der Hexerei verteidigte. Trotz des unwissenschaftlichen Charakters seiner Gesamtlehre hat er die Entwicklung der deutschen Rechtslehre in bestimmten Einzelfragen, z. B. hinsichtlich des indirekten Vorsatzes, der Notwehr und der Kausalität, gefördert. Diesen Einzelleistungen stehen jedoch die Wirkungen gegenüber, die seine reaktionäre und terroristische Lehre auf die Rechtsprechung des feudalen Staates in Deutschland ausgelöst hat. Es ist daher nicht zufällig, daß die Bevölkerung die gelehrten Dok-tores haßte und verabscheute. Selbst Luther nannte sie „böse Christen“, die den Richter auch dann zur Verurteilung veranlassen, wenn sie wissen, daß dem Beschuldigten Unrecht geschieht. Seinem Sohn drohte er: „Wenn du sollst ein Jurist werden, so wollt ich dich an ein Galgen hängen.“ In den Sprichwörtern, Schwänken, Theaterstücken, populären Schriften und Pamphleten wurde der Jurist als willfähriger Büttel der Mächtigen, als bestechlicher und geldgieriger Rechtsverdreher bezeichnet und verspottet. Von den aufklärerischen Juristen des Bürgertums wurden sie als Apologeten einer terroristischen Justiz und des religiösen Aberglaubens sowie wegen ihrer heuchlerischen Doppelmoral angegriffen. Diese doppelte Moral bestand darin, daß sie Normen ihrer Herren als allgemeingültig ausgaben und ihre Taten („Verbrennt die Ketzer!“) ihren Worten („Liebe deinen Nächsten!“) widersprachen. So griff Hommel, ein Jurist des 18. Jahrhunderts, die These an, daß das Gebot „Wer Menschenbild vergießt, des Blut soll vergossen werden!“ 68;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 68 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 68) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 68 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 68)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß die Besonderheit der Tätigkeit in einer Untersuchungshaftanstalt des vor allem dadurch gekennzeichnet ist, daß die Mitarbeiter der Linie stärker als in vielen anderen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die besondere Bedeutung der operativen Grundprozesse sowie der klassischen tschekistischen Mittel und Methoden für eine umfassende und gesellschaftlieh,wirksame Aufklärung von Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache - Grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren im Mittelpunkt der Schulungsarbeit.

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