Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 645

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 645 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 645); der Jugendliche erneut wegen einer oder mehrerer Verfehlungen abzuurteilen ist, unter Einbeziehung des früheren Urteils gleichfalls nur auf eine Strafe oder Erziehungsmaßnahme derselben Art. Voraussetzung dafür ist, daß die bereits rechtskräftig festgesetzte frühere Strafe oder Erziehungsmaßnahme noch nicht vollständig verbüßt, durchgeführt oder sonstwie erledigt ist (§ 25 Abs. 2 Satz 1 JGG). Unerheblich ist es, wann die zuletzt abzuurteilende Verfehlung begangen worden ist, ob vor oder abweichend vom § 79 StGB erst nach der früheren Verurteilung. Eine Besonderheit-gilt für die bedingte Verurteilung nach § 18 JGG. Ist der Jugendliche im ersten Urteil bedingt verurteilt worden, so hat das Gericht in dem neuen Urteil darüber zu entscheiden, ob die neuerkannte Strafe zu vollstrecken oder ob er wiederum bedingt zu verurteilen ist. Erfolgt die Neuverurteilung wegen einer in der Bewährungszeit begangenen Verfehlung, so soll in der Eegel von einer bedingten Verurteilung abgesehen werden (§ 25 Abs. 2 Satz 2 und 3 JGG). ac) Sind bei mehreren Verfehlungen Jugendlicher aus irgendwelchen Gründen mehrere Urteile rechtskräftig geworden, ohne daß im letzten Urteil auf eine einheitliche Strafe erkannt oder eine Erziehungsmaßnahme derselben Art angeordnet worden ist, so fällt das Jugendgericht diese Entscheidung nachträglich und setzt eine einheitliche Strafe oder Erziehungsmaßnahme derselben Art entsprechend der Vorschrift des § 25 JGG fest. Voraussetzung dafür ist, daß auch hier die durch die rechtskräftigen Entscheidungen erkannten Strafen oder Erziehungsmaßnahmen noch nicht vollständig verbüßt, durchgeführt oder sonstwie erledigt sind (§ 47 Abs. 1 JGG). b) Bei der Festsetzung einheitlicher Eechtsfolgen nach den Vorschriften der §§ 25 und 47 JGG darf die gesetzliche Höchstgrenze der Freiheitsentziehung von zehn Jahren (§17 Abs. 2 JGG) nicht überschritten werden (§ 25 Abs. 1 Satz 2 JGG). Andererseits schließt aber § 25 JGG nicht aus, daß mehrere ungleichartige Erziehungsmaßnahmen nebeneinander angeordnet werden können. Das Häufungsverbot des § 25 Abs. 1 Satz 1 JGG für Erziehungsmaßnahmen ist unbeschadet der Vorschrift des § 9 Abs. 2 JGG nur auf Erziehungsmaßnahmen derselben Art beschränkt. Die bereits für die Aburteilung nur einer einzigen Verfehlung vorgesehene Möglichkeit, Erziehungsmaßnahmen nebeneinander oder neben einer Strafe anzuordnen (§ 9 Abs. 2 JGG), bleibt somit bestehen. Werden wegen mehrerer Verfehlungen in Tat- 645;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit ausgehende konsequente, schwerpunktmäßige Arbeit zu verwirklichen. Deshalb ist die Sicherung und Bearbeitung der politischoperativen Schwerpunkte weiter zu verstärken und inhaltlich zu qualifizieren.

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