Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 643

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 643 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 643);  c) Nach § 79 ist nachträglich eine Gesamtstrafe zu bilden, „wenn, bevor eine erkannte Strafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist, die Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung erfolgt, welche vor der früheren Verurteilung begangen war“. § 79 StGB ist eine zwingende Vorschrift. Die Bildung der Gesamtstrafe ist demnach nicht in das Ermessen des Gerichts gestellt. Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung ist nur möglich, wenn erstens die früher erkannte Strafe noch nicht verbüßt, verjährt oder erlassen ist (eine bedingte Strafaussetzung steht dem nicht entgegen) und zweitens das abzuurteilende Verbrechen vor der früheren Verurteilung begangen worden ist. Ist es nach dem früheren Urteil begangen worden, so ist keine nachträgliche Gesamtstrafenbildung möglich. Der Urteilstenor lautet bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung etwa : „Der Angeklagte wird wegenunter Einbeziehung der durch Urteü des Kreisgerichts vom (Aktenzeichen) erkannten Strafe von zu einer Gesamtstrafe von verurteilt.“ Ist die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Urteil unterblieben, so ist sie gemäß § 349 StPO durch gerichtlichen Beschluß nachträglich vorzunehmen. Nach § 350 Abs. 3 StPO ist hierfür das Gericht zuständig, das zuletzt entschieden hat. III. Mehrere Verfehlungen Jugendlicher 1. Die Regelung der Tatmehrheit im Jugendgerichtsgesetz Hat ein Jugendlicher eine mehrfache Gesetzesverletzung in Tatmehrheit begangen, so finden abgesehen vom Ausnahmefall des § 24 JGG die Vorschriften des allgemeinen Strafrechts über die Tatmehrheit (§§ 74 ff. StGB) keine Anwendung. An Stelle des Grundsatzes der Gesamtstrafenbildung für zeitige Freiheitsstrafen und des Kumulatiöns-prinzips tritt im Jugendstrafrecht das sogenannte Einheitsprinzip. Auch wenn ein Jugendlicher mehrere Verfehlungen begangen hat, erkennt das Gericht nur auf eine Strafe oder eine Erziehungsmaßnahme derselben Art, d. h. der Jugendliche wird wegen jeder einzelnen Verfehlung verurteilt, das Gericht erkennt aber nur auf eine Strafe oder Erziehungsmaßnahme derselben Art. Das Einheitsprinzip hat seinen Grund im Vorherrschen des Erziehungszweckes im gesamten Jugend- 643;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 643 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 643) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 643 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 643)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wächst, wie in Abschnitt begründet, die Verantwortung der Abteilung Staatssicherheit für den einheitlichen, auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit . Es ist deshalb erforderlich, in der Dienstanweisung die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit für den Untersuchungshaftvollzug in allen Diensteinheiten der Linie die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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