Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 621

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 621 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 621); Justiz, 1950, Nr. 9, S. 359; Urteil des OLG Erfurt vom 31. 3.1950, Neue Justiz, 1950, Nr. 9, S. 362 ; Urteil des OG vom 13. 2.1951, Neue Justiz, 1951, Nr. 6, S. 274; Urteil des OG vom 20.9.1951, Neue Justiz, 1951, Nr. 12, S. 566; Urteil des OG vom 14.5.1952, Neue Justiz, 1952, Nr. 8, S. 369; Urteile des OG vom 26.6. 1952 und vom 10. 7.1952, Neue Justiz, 1952, Nr. 8, S. 374 und 375 ; Urteil des OG vom 9.1.1953, Neue Justiz, 1953, Nr. 3, S. 81; Urteil des OG vom 5. 2.1953, Neue Justiz, 1953, Nr. 5, S. 143; Urteil des BG Schwerin vom 18. 8.1954, Neue Justiz, 1955, Nr. 2, S. 63; Urteil des OG vom 4. 3.1955, Neue Justiz, 1955, Nr. 8, S. 251; Urteil des OG vom 24. 3.1955, Neue Justiz, 1955, Nr. 10, S. 314; Urteil des OG vom 29.4.1955, Neue Justiz, 1955, Nr. 15/16, S. 494; Urteil des OG vom 25. 8.1955, Neue Justiz, 1955, Nr. 20, S. 635; Urteil des OG vom 8. 9.1955, Neue Justiz, 1955. Nr. 21, S. 665; Urteil des OG vom 6.1. 1956, Neue Justiz, 1956, Nr. 6, S. 187; Urteil des OG vom 11.5.1956, Neue Justiz, 1956, Nr. 12, S. 379. In vielen Fällen verletzt der Verbrecher durch sein Handeln nicht nur eine Strafrechtsnorm, sondern mehrere Strafrechtsnormen. In diesen Fällen kann man auch von Verbrechens- oder Gesetzeskonkurrenz sprechen. Das Strafgesetzbuch regelt die Bestrafung der mehrfachen Gesetzesverletzung durch eine Person in den §§ 73 bis 79. Es unterscheidet zwei Formen der mehrfachen Gesetzesverletzung: die mehrfache Gesetzesverletzung in Tateinheit (§ 73 StGB) und die mehrfache Gesetzesverletzung in Tatmehrheit (§§ 74ff. StGB). Bei der Unterscheidung dieser beiden Formen der mehrfachen Ge-setzesverletzung ist davon auszugehen, ob der Verbrecher durch sein Handeln gleichzeitig mehrere Strafgesetze verletzt hat (Fall der Tateinheit, oft auch „Idealkonkurrenz“ genannt) oder ob er durch mehrfaches Handeln mehrere selbständige Verbrechen verwirklicht und dadurch mehrere Strafgesetze bzw. ein Strafgesetz mehrmals verletzt hat (Fall der Tatmehrheit, oft auch „Bealkonkurrenz“ genannt). In beiden Fällen ist die Anwendung mehrerer Strafgesetze erforderlich, um die Gesellschaftsgefährlichkeit und die moralisch-politische Verwerflichkeit des verbrecherischen Handelns juristisch richtig zu charakterisieren und die zur Verwirklichung der Strafpolitik der Arbeiterund- Bauern-Macht notwendige Strafe zu finden. Die Umstände, welche die Gefährlichkeit und Verwerflichkeit des gesamten verbrecherischen Verhaltens bestimmen, werden hier von mehreren Verbrechenstatbeständen erfaßt. Es genügt deshalb im Einzelfall nicht, die eine oder die andere Strafrechtsnorm anzuwenden. Eine umfassende Charakteri- 621;
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Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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