Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik, Allgemeiner Teil 1959, Seite 551

Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 551 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 551); Die Verteidigung der neuen, volksdemokratischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegenüber diesen reaktionären Kräften der Gesellschaft ist eine historische Notwendigkeit, die unvermeidlich zum vollständigen Sieg des werktätigen Volkes über die untergehenden Elemente der Gesellschaft führen wird. Daß unsere demokratische Staatsmacht diese Unterdrückungsfunktion der Strafe mit Erfolg zu meistern versteht, beweisen die bekannten Strafprozesse vor dem Obersten Gericht und den Bezirksgerichten der Deutschen Demokratischen Kepublik, durch die bisher zahlreiche Mitarbeiter der verschiedensten westdeutschen und ausländischen imperialistischen Agenten- und Spionageorganisationen wie z. B. der KgU, der sogenannten freiheitlichen Juristen, des BDJ, der Gehlenorganisation, des Nato-Geheimdienstes u. v. a. m. unschädlich gemacht, diesen Organisationen selbst empfindliche Schläge versetzt und darüber hinaus nicht wenigen Agenten die Lust zur Fortsetzung ihrer verbrecherischen Wühlarbeit genommen worden ist. Diese unbestreitbaren Tatsachen zeigen, daß für die unter unseren Juristen vereinzelt noch vertretene Auffassung, daß die Strafe in der Deutschen Demokratischen Republik ausschließlich eine Erziehungsmaßnahme sei, kein Raum ist. Das bedeutet andererseits natürlich nicht, daß bei uns die Strafe vorrangig ein Instrument der Unterdrückung darstellt oder sich gar in dieser Zielsetzung erschöpft. Die Repression ist eine zwar notwendige und unentbehrliche, aber deshalb keineswegs die dominierende Funktion der vom Arbeiter-und-Bauern-Staat angewandten Strafen. Abgesehen von den großen Erfolgen des demokratischen Strafvollzuges und dem rapiden Rückgang der Kriminalität in der Deutschen Demokratischen Republik tritt das allein schon in der Tatsache in Erscheinung, daß wie die Statistik des Ministeriums der Justiz ausweist der Anteil der ihrer Schwere nach über drei Jahre Freiheitsentziehung hinausgehenden (d. h. also vorwiegend auf repressive Ziele gerichteten) Strafen in den Jahren 1955 und 1956 nur etwa 5/o sämtlicher von den Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik ausgesprochenen Strafen beträgt und weitaus überwiegend auf Verbrechen gegen Me Grundlagen der Arbeiter-und-Bauern-Macht entfällt. Folglich ist es notwendig, der Erziehungsfunktion, die der Strafe des volksdemokratischen Staates darüber hinaus und in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sogar in erster Linie innewohnt, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und Klarheit über ihren Inhalt zu gewinnen. 551;
Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 551 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 551) Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Seite 551 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 551)

Dokumentation: Lehrbuch des Strafrechts der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Allgemeiner Teil 1959, Prof. Dr. Hans Gerats, Prof. Dr. John Lekschas, Prof. Dr. Joachim Renneberg, 2., unveränderte Auflage, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1959 (Lb. Strafr. DDR AT 1959, S. 1-710). Verfasser: Dr. Erich Buchholz, § 24; Udo Dressier, §§ 12 und 13; Wilfried Friebel, § 25; Hans Fritsche, §§ 10 und 11; Prof. Dr. Hans Geräts, §§ 1 bis 8; Dr. Hans Hinderer, § 20; Walter Krutzsch, § 21; Dr. Gerhard Kühlig, §§ 15 bis 18; Prof. Dr. John Lekschas, §§ 14 und    19; Prof. Dr. Joachim Renneberg, § 17 Abschn. В II, §§ 22, 23 und 26.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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